Betreff
Gewährung eines Ausgleichs für Verluste aus dem Betrieb des Bades im Salzlandcenter
Vorlage
0436/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Da der Betrieb des Bades im Salzlandcenter defizitär ist, hat die Stadt Staßfurt auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 406/2006 des Stadtrates der Stadt Staßfurt vom 02.11.2006 den Vertrag über Ausgleichszahlungen für den Betrieb des Schwimmbades im Salzlandcenter mit der Salzlandcenter GmbH mit Datum vom 07.06.2007 abgeschlossen. Dabei war das europäische Beihilferecht zu beachten. Danach sind Ausgleichszahlungen u. a. nur möglich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

 

Im Vertrag vom 07.06.2007 ist im § 3 vereinbart worden, dass die Stadt Staßfurt der Salzlandcenter GmbH zum Ausgleich des Defizits einen Betrag in Höhe von höchstens 7.700,00 € brutto pro Öffnungsmonat zahlt. Durch Vertrag vom 29.10.2009 ist der Ausgleichsbetrag auf 20.200 € brutto erhöht worden. Mit Datum vom 30.11.2011 wurde der Vertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2017 neu gefasst, die Anlage 1 – Preisliste Erlebnisbad – durch Vereinbarung vom 21.01.2015 geändert (Anlage 2).

 

Die für die letzten Jahre vorliegenden Auswertungen für den Teilbetrieb Schwimmbad der Salzlandcenter GmbH ergeben ein Defizit trotz der Ausgleichszahlungen der Stadt Staßfurt:

 

Jahr                                                            2013                                         2014                                      2015

 

Defizit                                          - 101.906,64 €                             - 45.974,19 €                    - 22.543,85 €

 

Die Salzlandcenter GmbH hat mit Schreiben vom 14.11.2016 (Anlage 3) mitgeteilt, dass das verbleibende Defizit in der Höhe nicht länger durch das Unternehmen getragen werden kann.

 

Die Erhöhung des Defizits unter Berücksichtigung der derzeitigen Ausgleichszahlung auf voraussichtlich 63,5 T€ im Jahr 2018 und auf 82,8 T€ im Jahre 2022 (Anlage 4) wird von der Salzlandcenter GmbH auf Kostensteigerungen zurückgeführt.

 

  • Lösung

 

Zur Änderung der Höhe der Ausgleichszahlung ist der Vertrag zwischen der Stadt Staßfurt und der Salzlandcenter GmbH durch einen entsprechenden Vertrag (Anlage 1) im § 3 Nr. 2 zu ändern. Im Übrigen wird vorgeschlagen, die Laufzeit des Vertrages bis 31.12.2027 zu verlängern, um dem Betreiber eine langfristige Sicherheit zu geben. Diese ist für Unterhaltungsmaßnahmen und evtl. Investitionen wichtig.

 

  • Alternativen

 

Sollte den Anliegen des Betreibers nicht entsprochen werden, wird dieser das Bad nicht weiter betreiben können. Dies geht aus dem Anschreiben der Salzlandcenter GmbH vom 14.11.2016 hervor. Mit dem Schließen des Bades müsste für das Schulschwimmen eine Alternative gefunden werden.

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die Ausgleichszahlung erhöht sich um 4.800,00 € monatlich, jährlich damit um 57.600,00 €. Dieser Betrag wäre ab dem Jahr 2018 im Haushaltsplan zu berücksichtigen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Änderungsvertrag, Entwurf vom 25.04.2017
  2. Vertrag über Ausgleichszahlungen für den Betrieb des Schwimmbades im

Salzlandcenter vom 30.11.2011, Vereinbarung zur Änderung der Anlage 1 vom

            21.01.2015

  1. Schreiben vom 14.11.2016 der Salzlandcenter GmbH
  2. Kostenstellenplan 2018 – 2022 für das Erlebnisbad

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, der Salzlandcenter GmbH für den Ausgleich des Defizits aus dem Betrieb des Bades ab 01.01.2018 einen Betrag in Höhe von höchstens 25,0 T€ pro Öffnungsmonat zu zahlen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Staßfurt und der Salzlandcenter GmbH vom 30.11.2011, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 21.01.2015, auf der Grundlage des beiliegenden Vertragsentwurfes (Anlage 1) vorzunehmen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

         0,00 €

X

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

57.600,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

57.600,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

57.600,00 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

X

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

40/4.2.4.2. Bäder

 

einmalig

X

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

X

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

X

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

X

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt