Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Da der Betrieb des Bades im Salzlandcenter defizitär ist, hat die Stadt
Staßfurt auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 406/2006 des Stadtrates der
Stadt Staßfurt vom 02.11.2006 den Vertrag über Ausgleichszahlungen für den
Betrieb des Schwimmbades im Salzlandcenter mit der Salzlandcenter GmbH mit
Datum vom 07.06.2007 abgeschlossen. Dabei war das europäische Beihilferecht zu
beachten. Danach sind Ausgleichszahlungen u. a. nur möglich für die Erbringung
von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
Im Vertrag vom 07.06.2007 ist im § 3 vereinbart worden, dass die Stadt
Staßfurt der Salzlandcenter GmbH zum Ausgleich des Defizits einen Betrag in
Höhe von höchstens 7.700,00 € brutto pro Öffnungsmonat zahlt. Durch Vertrag vom
29.10.2009 ist der Ausgleichsbetrag auf 20.200 € brutto erhöht worden. Mit
Datum vom 30.11.2011 wurde der Vertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2017 neu
gefasst, die Anlage 1 – Preisliste Erlebnisbad – durch Vereinbarung vom
21.01.2015 geändert (Anlage 2).
Die für die letzten Jahre vorliegenden Auswertungen für den Teilbetrieb
Schwimmbad der Salzlandcenter GmbH ergeben ein Defizit trotz der
Ausgleichszahlungen der Stadt Staßfurt:
Jahr 2013 2014 2015
Defizit - 101.906,64 € -
45.974,19 € -
22.543,85 €
Die Salzlandcenter GmbH hat mit Schreiben vom 14.11.2016 (Anlage 3)
mitgeteilt, dass das verbleibende Defizit in der Höhe nicht länger durch das
Unternehmen getragen werden kann.
Die Erhöhung des Defizits unter Berücksichtigung der derzeitigen
Ausgleichszahlung auf voraussichtlich 63,5 T€ im Jahr 2018 und auf 82,8 T€ im
Jahre 2022 (Anlage 4) wird von der Salzlandcenter GmbH auf Kostensteigerungen
zurückgeführt.
- Lösung
Zur Änderung der Höhe der Ausgleichszahlung ist der Vertrag zwischen der
Stadt Staßfurt und der Salzlandcenter GmbH durch einen entsprechenden Vertrag
(Anlage 1) im § 3 Nr. 2 zu ändern. Im Übrigen wird vorgeschlagen, die Laufzeit
des Vertrages bis 31.12.2027 zu verlängern, um dem Betreiber eine langfristige
Sicherheit zu geben. Diese ist für Unterhaltungsmaßnahmen und evtl.
Investitionen wichtig.
- Alternativen
Sollte den Anliegen des Betreibers nicht entsprochen werden, wird dieser
das Bad nicht weiter betreiben können. Dies geht aus dem Anschreiben der
Salzlandcenter GmbH vom 14.11.2016 hervor. Mit dem Schließen des Bades müsste
für das Schulschwimmen eine Alternative gefunden werden.
- finanzielle Auswirkungen
Die Ausgleichszahlung erhöht sich um 4.800,00 € monatlich, jährlich
damit um 57.600,00 €. Dieser Betrag wäre ab dem Jahr 2018 im Haushaltsplan zu
berücksichtigen.
Anlagenverzeichnis:
- Änderungsvertrag,
Entwurf vom 25.04.2017
- Vertrag
über Ausgleichszahlungen für den Betrieb des Schwimmbades im
Salzlandcenter vom 30.11.2011, Vereinbarung zur Änderung der Anlage 1
vom
21.01.2015
- Schreiben
vom 14.11.2016 der Salzlandcenter GmbH
- Kostenstellenplan
2018 – 2022 für das Erlebnisbad
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, der Salzlandcenter GmbH für
den Ausgleich des Defizits aus dem Betrieb des Bades ab 01.01.2018 einen Betrag
in Höhe von höchstens 25,0 T€ pro Öffnungsmonat zu zahlen. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Änderung des Vertrages
zwischen der Stadt Staßfurt und der Salzlandcenter GmbH vom 30.11.2011, zuletzt
geändert durch Vereinbarung vom 21.01.2015, auf der Grundlage des beiliegenden
Vertragsentwurfes (Anlage 1) vorzunehmen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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0,00 € |
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X |
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
57.600,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
57.600,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
57.600,00 € |
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- Personalaufwand |
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X |
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40/4.2.4.2. Bäder |
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einmalig |
X |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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X |
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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X |
durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
X |
laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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