Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit dem Beschluss 0416/2017 vom 16.03.2017 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister
beauftragt, den Vertrag zwischen der Stadt Staßfurt und dem Förderverein für
das Salzlandtheater Staßfurt e. V. vom 07.04.2015 (Anlage 2) insoweit neu zu
fassen, dass nunmehr der Theaterbetrieb durch die zu gründende gGmbH durch die
Stadt finanziell unterstützt wird. Empfänger der Zuschüsse und
nachweispflichtig soll der Förderverein für das Salzlandtheater Staßfurt e. V.
bleiben.
- Lösung
Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt Staßfurt und dem Förderverein
für das Salzlandtheater Staßfurt e. V. ist in der Präambel und in den §§ 1, 2,
4 und 8 so anzupassen, dass die Verwendung des Zuschusses zur Finanzierung des
Theaterbetriebes durch die gGmbH geregelt ist.
Zur Vereinfachung wird vorgeschlagen, dass auf die unterjährige Vorlage
von Auszahlungsbelegen sowie der Tätigkeitsbeschreibungen verzichtet und der
Stadt ein entsprechendes Einsichtsrecht in die Unterlagen des Vereins und der
gGmbH gesichert wird (§ 4). Weiterhin enthält der Vertragsentwurf eine Laufzeit
von 5 Jahren bis zur Beendigung der Spielzeit 2021/22.
- Alternativen
Es wird auf die Darstellung des Sachverhaltes in der Beschlussvorlage
0416/2017 verwiesen:
„Der Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt und der zu gründenden
Gesellschaft wäre möglich. Zu beachten sind hierbei europarechtliche Vorgaben
zur Bezuschussung von privatrechtlichen Unternehmen. Nach einem Vorgespräch
beim Landesverwaltungsamt dürfte letztlich nichts gegen einen solchen Vertrag
sprechen. Gleichwohl ist die Bezuschussung der Gesellschaft auf europarechtliche
Zulässigkeit umfassend zu prüfen.“
- finanzielle Auswirkungen
Die Aufwendungen in Höhe von 57.000,00 € sind im Haushaltsplan und in
der mittelfristigen Planung enthalten.
Anlagenverzeichnis:
- Vertragsentwurf vom 26.04.2017
- Vertrag vom 07.04.2015
- Synopse vom 26.04.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, mit dem Förderverein für das
Salzlandtheater Staßfurt e. V. anliegenden Vertrag zur Bezuschussung des
Theaterbetriebes durch eine gemeinnützige Eigengesellschaft des Vereins
abzuschließen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
oder -einzahlungen in Höhe von |
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0,00 € |
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X |
Gesamtaufwendungen
oder -auszahlungen in Höhe von |
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-
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57.000,00
€ |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
57.000,00
€ |
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davon - sächlicher Aufwand |
57.000,00
€ |
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- Personalaufwand |
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X |
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40/2.8.1.1
Heimat- und Kulturpflege |
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einmalig |
X |
laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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X |
Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl
Auszahlung) |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge
in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch
Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag,
Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
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