Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt hat im Jahr 2013 erfolgreich am Wettbewerb des
Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr „Auf dem Weg zur barrierefreien
Kommune“ teilgenommen. Die dort eingereichte Maßnahme Barrierefreies Gestaltungskonzept Jahnplatz
in Staßfurt soll nun in Bauabschnitten realisiert werden.
Der bereits 2015/2016 umgestaltete Jahnplatz stellt das Freiflächen –
Bindeglied zwischen den Freianlagen am Rathaus und dem zukünftigen
Mehrgenerationen- Spiel- und Sportpark in der Schubertstraße dar. 2016/2017
erfolgte der barrierefreie Ausbau der Gehwege und der Fahrbahn im 1. BA der
Bindemannstraße von der Schulstr. bis zur Einmündung Querstraße sowie die
Erneuerung der Beleuchtung durch die Stadtwerke. Sämtliche Zugänge werden
barrierefrei und niveaugleich gestaltet. Auf den Hauptwegen wurde ein taktiles
Bodenleitsystem integriert. Die Trinkwasserleitung wurde durch den Wasser- und
Abwasserzweckverband Bode – Wipper erneuert.
Am 03.04.2017 wurde der Entwurfsplan zum 2. BA Bindemannstraße durch das
Planungsbüro ASD Dipl.-Ing. Nathalie Khurana vorgestellt. Der Ausbau der
Fahrbahn und der Gehwege wird entsprechend des 1. BA´s durchgeführt. Alle
Zugänge werden barrierefrei und niveaugleich ausgebaut, das taktile Leitsystem
wird fortgeführt bis zur Grenzstraße. Die Stadtwerke erneuern die Beleuchtung.
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Der Beschluss zur Aufwandsspaltung wurde bereits 23.06.2016 durch den
Stadtrat beschlossen.
Die Gestaltung der Bindemannstraße ist ein wichtiger Punkt in der
Stärkung der Innenstadt. Ziel der Maßnahme ist, die Erhaltung der Eigenschaft
als Wohnstandort und die Verbesserung der Infrastruktur im Teilgebiet
Leopoldshall.
- Lösung
Die Maßnahme wird
gemäß der Förderrichtlinie im Bereich „Stadtumbau Ost“ gefördert.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
derzeit noch keine konkrete Aussage möglich
Anlagenverzeichnis:
-
Entwurfsplan
April 2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt beschließt über die Entwurfsplanung zum Ausbau
des 2. BA Bindemannstraße von der Einmündung Querstraße bis zum Anschluss
Grenzstraße im Quartier Leopoldshall in Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
oder -einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
oder -auszahlungen in Höhe von |
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-
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503.000,00
€ |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5.1.1.3/5998 |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht
enthalten |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl
Auszahlung) |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge
in Höhe von |
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100.000,00
€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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100.000,00
€ |
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davon
- sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch
Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag,
Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
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