Betreff
Entwurfsplanung zum Ausbau des 2. BA Bindemannstraße in Staßfurt
Vorlage
0438/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Die Stadt Staßfurt hat im Jahr 2013 erfolgreich am Wettbewerb des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“ teilgenommen. Die dort eingereichte Maßnahme Barrierefreies Gestaltungskonzept Jahnplatz in Staßfurt soll nun in Bauabschnitten realisiert werden.

 

Der bereits 2015/2016 umgestaltete Jahnplatz stellt das Freiflächen – Bindeglied zwischen den Freianlagen am Rathaus und dem zukünftigen Mehrgenerationen- Spiel- und Sportpark in der Schubertstraße dar. 2016/2017 erfolgte der barrierefreie Ausbau der Gehwege und der Fahrbahn im 1. BA der Bindemannstraße von der Schulstr. bis zur Einmündung Querstraße sowie die Erneuerung der Beleuchtung durch die Stadtwerke. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei und niveaugleich gestaltet. Auf den Hauptwegen wurde ein taktiles Bodenleitsystem integriert. Die Trinkwasserleitung wurde durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Bode – Wipper erneuert.

 

Am 03.04.2017 wurde der Entwurfsplan zum 2. BA Bindemannstraße durch das Planungsbüro ASD Dipl.-Ing. Nathalie Khurana vorgestellt. Der Ausbau der Fahrbahn und der Gehwege wird entsprechend des 1. BA´s durchgeführt. Alle Zugänge werden barrierefrei und niveaugleich ausgebaut, das taktile Leitsystem wird fortgeführt bis zur Grenzstraße. Die Stadtwerke erneuern die Beleuchtung. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Der Beschluss zur Aufwandsspaltung wurde bereits 23.06.2016 durch den Stadtrat beschlossen.

 

Die Gestaltung der Bindemannstraße ist ein wichtiger Punkt in der Stärkung der Innenstadt. Ziel der Maßnahme ist, die Erhaltung der Eigenschaft als Wohnstandort und die Verbesserung der Infrastruktur im Teilgebiet Leopoldshall.

 

  • Lösung

 

Die Maßnahme wird gemäß der Förderrichtlinie im Bereich „Stadtumbau Ost“ gefördert.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

derzeit noch keine konkrete Aussage möglich

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Entwurfsplan April 2017

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt beschließt über die Entwurfsplanung zum Ausbau des 2. BA Bindemannstraße von der Einmündung Querstraße bis zum Anschluss Grenzstraße im Quartier Leopoldshall in Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

503.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5.1.1.3/5998

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

100.000,00 €

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

100.000,00 €

 

davon   - sächliche Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt