Betreff
Ausführungsplanung Straßenausbau - Krumme Straße 2. BA
Vorlage
0439/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage 

 

Nach dem grundhaften Straßenaus der Krumme Straße 1.BA im Jahr 2013 sollen nun auch im 2. Bauabschnitt durch einen grundhaften Straßenausbau die Verkehrsverhältnisse verbessert werden.

Hierzu wurden bereits 2016 Planungsmittel durch den Stadtrat im Haushalt eingestellt.

Im Jahr 2017 erfolgt  die Mittelbereitstellung für die Bauausführung.

Durch das Büro MUTING wurde die vorliegende Ausführungsplanung mit Datum vom 28.04.2017 erarbeitet. Auf dieser Planungsgrundlage soll der Straßenausbau 2017 durchgeführt werden.

 

  • Lösung

         

Beibehaltung des Straßenquerschnittes mit einem beidseitigen Gehweg aus Betonpflaster und der Fahrbahn aus Asphalt. Im westlichen Bereich erfolgt die zusätzliche Anordnung von Stellplätzen durch halbseitiges Parken auf dem Gehweg.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen :

Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Lageplan- Ausführungsplanung vom 28.04.2017

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt den Straßenausbau Krumme Straße 2. BA von der Sülzestraße bis Hamsterstraße nach der vorliegenden Ausführungsplanung vom 28.04.2017

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

277.000,00

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5.4.1.1-3013.7852

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächliche Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt