Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Nach dem grundhaften Straßenaus der Krumme Straße 1.BA im Jahr 2013 sollen
nun auch im 2. Bauabschnitt durch einen grundhaften Straßenausbau die
Verkehrsverhältnisse verbessert werden.
Hierzu wurden bereits 2016 Planungsmittel durch den Stadtrat im Haushalt
eingestellt.
Im Jahr 2017 erfolgt die
Mittelbereitstellung für die Bauausführung.
Durch das Büro MUTING wurde die vorliegende Ausführungsplanung mit Datum
vom 28.04.2017 erarbeitet. Auf dieser Planungsgrundlage soll der Straßenausbau
2017 durchgeführt werden.
- Lösung
Beibehaltung des Straßenquerschnittes mit einem beidseitigen Gehweg aus
Betonpflaster und der Fahrbahn aus Asphalt. Im westlichen Bereich erfolgt die
zusätzliche Anordnung von Stellplätzen durch halbseitiges Parken auf dem
Gehweg.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen :
Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Anlagenverzeichnis:
-
Lageplan- Ausführungsplanung vom 28.04.2017
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau,
Sanierung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt den Straßenausbau Krumme
Straße 2. BA von der Sülzestraße bis Hamsterstraße nach der vorliegenden
Ausführungsplanung vom 28.04.2017
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
oder -einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
oder -auszahlungen in Höhe von |
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-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5.4.1.1-3013.7852 |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht
enthalten |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl
Auszahlung) |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge
in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung
erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch
Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag,
Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
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