Betreff
Umbenennung einer Straße in der Stadt Staßfurt OT Atzendorf
Vorlage
0440/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

·         Ziel der Vorlage:

Die Straßenbezeichnung  „Am Park“ ist doppelt vergeben. Die Straße „Am Park“ ist in den Ortteilen  Hohenerxleben und Atzendorf vorhanden. Beide Ortsteile verwenden  die gleiche Postleitzahl.

 

Im Jahr 2013 wurden per Allgemeinverfügung die Ortsteile der Stadt Staßfurt durch Postleitzahlen neu geordnet sowie doppelte Straßennamen geändert (Straßenumbenennungen). Grundlage  hierfür war das Straßenbestandverzeichnis der Stadt Staßfurt.  Möglicherweise waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Straßennamensbeschlüsse für den gesamten Bereich Förderstedt erfasst.

 

·         Lösung:

Die Benennung der im öffentlichen Verkehr dienenden Straßen wird nach der Gemeindeordnung des Landes Sachsen Anhalt als Selbstverwaltungsaufgabe  wahrgenommen. Sie gehört zu den örtlichen Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft, die die Gemeinden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit regeln. Die Benennung der Straßen hat zusammen mit der Grundstücksnummerierung die Funktion, Missverständnisse vorzubeugen, die sich im Verkehr der Bürger oder zwischen Behörden und Bürger ergeben könnten, wenn die Wohnungen, Betriebe oder Dienststellen mangels ausreichender Orientierungsmöglichkeiten nicht oder nur unter Schwierigkeiten aufgefunden werden können. Die Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten, wozu die Nummerierung der Grundstücke im Regelfalle in Verbindung mit ihrer Zuordnung zu einer mit Namen versehenden Straße gehört, ist eine Ordnungsaufgabe, die von der Gemeinde nach dem unterschiedlich  gestalteten Ordnungsrecht als Auftragsangelegenheit wahrzunehmen ist.

 

Die Straßenbezeichnung „Am Park“  ist in der Stadt Staßfurt in den Ortsteilen Hohenerxleben und Atzendorf vorhanden. Beide Orte haben die gleiche Postleitzahl, so dass es  hier zu Orientierungsschwierigkeiten führen kann. In Hohenerxleben sind in den zurückliegenden Jahren bereits 10 Hausnummern zugeteilt wurden. Im Ortsteil  Atzendorf „Am Park“ hat das erste  Bauvorhaben   begonnen. Aus den genannten Gründen  ist die Umbenennung der Straße im Ortsteil Atzendorf „Am Park“  (Gemarkung Atzendorf, Flur 12; Flurstück 1093) am zweckmäßigsten.

 

Gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA ist der Stadtrat für die Benennung von Straßen zuständig.

 

·         Alternativen:

 

-KEINE-

 

·         Finanzielle Auswirkungen:

 

-KEINE-

 

 


Anlagenverzeichnis:

            - Lagepläne

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Straße  in Staßfurt OT Atzendorf (siehe Lageplan) „Am Park“ in „Parkblick“ umzubenennen. 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

            - keine