Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage:
Die Straßenbezeichnung „Am Park“ ist doppelt vergeben. Die Straße
„Am Park“ ist in den Ortteilen
Hohenerxleben und Atzendorf vorhanden. Beide Ortsteile verwenden die gleiche Postleitzahl.
Im Jahr 2013 wurden per Allgemeinverfügung
die Ortsteile der Stadt Staßfurt durch Postleitzahlen neu geordnet sowie
doppelte Straßennamen geändert (Straßenumbenennungen). Grundlage hierfür war das Straßenbestandverzeichnis der
Stadt Staßfurt. Möglicherweise waren zu
diesem Zeitpunkt noch nicht alle Straßennamensbeschlüsse für den gesamten
Bereich Förderstedt erfasst.
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Lösung:
Die Benennung der im
öffentlichen Verkehr dienenden Straßen wird nach der Gemeindeordnung des Landes
Sachsen Anhalt als Selbstverwaltungsaufgabe
wahrgenommen. Sie gehört zu den örtlichen Angelegenheiten der
öffentlichen Gemeinschaft, die die Gemeinden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit
regeln. Die Benennung der Straßen hat zusammen mit der Grundstücksnummerierung
die Funktion, Missverständnisse vorzubeugen, die sich im Verkehr der Bürger
oder zwischen Behörden und Bürger ergeben könnten, wenn die Wohnungen, Betriebe
oder Dienststellen mangels ausreichender Orientierungsmöglichkeiten nicht oder
nur unter Schwierigkeiten aufgefunden werden können. Die Sicherstellung
ausreichender Orientierungsmöglichkeiten, wozu die Nummerierung der Grundstücke
im Regelfalle in Verbindung mit ihrer Zuordnung zu einer mit Namen versehenden
Straße gehört, ist eine Ordnungsaufgabe, die von der Gemeinde nach dem
unterschiedlich gestalteten
Ordnungsrecht als Auftragsangelegenheit wahrzunehmen ist.
Die Straßenbezeichnung „Am Park“ ist in der Stadt Staßfurt in den Ortsteilen
Hohenerxleben und Atzendorf vorhanden. Beide Orte haben die gleiche
Postleitzahl, so dass es hier zu
Orientierungsschwierigkeiten führen kann. In Hohenerxleben sind in den
zurückliegenden Jahren bereits 10 Hausnummern zugeteilt wurden. Im
Ortsteil Atzendorf „Am Park“ hat das
erste Bauvorhaben begonnen. Aus den genannten Gründen ist die Umbenennung der Straße im Ortsteil
Atzendorf „Am Park“ (Gemarkung
Atzendorf, Flur 12; Flurstück 1093) am zweckmäßigsten.
Gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA ist der
Stadtrat für die Benennung von Straßen zuständig.
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Alternativen:
-KEINE-
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Finanzielle Auswirkungen:
-KEINE-
Anlagenverzeichnis:
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Lagepläne
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Straße in Staßfurt OT Atzendorf (siehe Lageplan) „Am Park“ in „Parkblick“ umzubenennen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
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keine