Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Umlage
- Lösung
Für die Beitragserhebung ist die Festsetzung
des Beitragssatzes erforderlich.
Der Beitragssatz 2016 wird gemäß § 7 (2) der
Satzung der Stadt Staßfurt zur Umlage der Verbandsbeiträge der UHV „Untere
Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ in einer gesonderten Satzung festgelegt.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagenverzeichnis:
- Ergänzungssatzung zur
Festlegung des Beitragssatzes 2016 der Satzung zur
Umlage der Verbandsbeiträge
der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“,
„Elbaue“ und „Selke/Obere
Bode“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Ergänzungssatzung zur Festlegung des
Beitragssatzes 2016 zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
„Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die Unterhaltung von
öffentlichen Gewässern I. und II. Ordnung.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-
keine