Beschluss über die inhaltlichen Ergebnisse des Leitbildprozesses
Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit dem Leitbild
soll ein abgestimmter und richtungsweisender Handlungsrahmen für die Akteure
aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Bildung sowie für alle
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Staßfurt geschaffen werden.
Das Leitbild
beschreibt kurz und prägnant langfristige und strategische Gesamtziele und
Handlungsgrundsätze der Stadt. Das Leitbild beschreibt im kommunalen Bereich
den Rahmen für ein konkretes politisches sowie verwaltungsseitiges Handeln.
Unter der
Überschrift „Staßfurt 2030 – Wandel gestalten“ wurde für die Stadt
Staßfurt in den zurückliegenden 8
Monaten ein öffentlicher Prozess für die Leitbildentwicklung durchgeführt. Die
Ergebnisse wurden gemeinsam von Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeitern der
Stadtverwaltung sowie dem Beratungsbüro NSI Consult Beratungs- und
Servicegesellschaft mbH erarbeitet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse
aus der Haushaltsbefragung durch die Handlungsfeldleiter festgeschrieben.
- Lösung
Ausgehend von einem
einstimmigen Beschluss des Stadtrates (Sachantrag-Nr.: 0174/2015, im Stadtrat
am 23.09.2015) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, unter größtmöglicher
Einbeziehung der Öffentlichkeit ein verbindliches Leitbild zu erstellen. Nach
der Gründung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, bestehend aus dem
Oberbürgermeister, fünf Handlungsfeldleitern sowie deren jeweilige Stellvertreter,
wurden zunächst Ideen zur Prozessumsetzung gesammelt. Im Ergebnis dessen schlug
dieses Gremium für die Begleitung und Durchführung des Verfahrens vor,
Fördermittel zu beantragen, um den Leitbildprozess mit externer Fachkompetenz
und einem Budgetspielraum für folgende Leitprojekte anzureichern. Diesem
Vorschlag folgte der Stadtrat mehrheitlich (0273/2016, im Stadtrat am
07.04.2016). Die Verwaltung wurde demnach beauftragt, beim Ministerium für
Landesentwicklung und Verkehr Mittel aus dem Programm „Demografie – Wandel
gestalten“ zu beantragen. Der Fördermittelantrag war erfolgreich. Der Bescheid
in Höhe von 80.000 Euro (zzgl. 20.000 Euro Eigenmittel) wurde am 19.08.2016
übergeben. Nach der Verpflichtung des externen Beratungsbüros NSI Consult Beratungs-
und Servicegesellschaft mbH startete der Leitbildprozess im Januar 2017 in die
öffentliche Arbeitsphase. Nach einer großen öffentlichen Auftaktveranstaltung
im Salzlandtheater mit Familienprogramm und einer Zukunftswerkstatt sowie dem
zeitgleichen Start der großangelegten Haushaltsbefragung, wurden für jedes
Handlungsfeld ein/ bzw. zwei öffentliche Bürgerabende durchgeführt. In allen
fünf Handlungsfeldern haben insgesamt mehr als 80 Bürgerinnen und Bürger
mitgewirkt, die Stärken und Schwächen der Stadt zusammengetragen sowie Ziele
formuliert. Am 02.04.2017 wurden die Arbeitsergebnisse und die Analyse der
Haushaltsbefragung der Öffentlichkeit vorgestellt. Vor dem Hintergrund dieser
Arbeitsgrundlage formulierten die Handlungsfeldleiter Leitlinien und jeweils
einen Leitsatz. In der Gesamtheit stellen die Leitlinien und Leitsätze das
Leitbild der Stadt Staßfurt und somit das strategische Grundkonzept der
städtischen Entwicklung dar. Der Stadtratsbeschluss markiert den Abschluss der
ersten Projektphase des Leitbildprozesses. In der sich anschließenden zweiten
Phase (Start: im Spätherbst 2017) werden, ebenfalls unter Beteiligung der
Öffentlichkeit, greifbare Leitprojekte entwickelt und angeschoben.
- Alternativen
Keine.
Ohne Beschluss des Stadtrates der Stadt Staßfurt erlangt das Leitbild
„Staßfurt 2030 – Wandel gestalten“ keine Verbindlichkeit. Die Legitimation des
Stadtrates zum vorliegenden Leitbild ist ebenfalls notwendig, um die zweite
Projektphase – die Ideenentwicklung und Ableitung von Leitprojekten – beginnen
zu können.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Leitbild der Stadt Staßfurt „Staßfurt 2030 – Wandel
gestalten“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt das in der Anlage aufgeführte Leitbild „Staßfurt 2030
– Wandel gestalten“. Die in fünf Handlungsfelder aufgeteilten Leitlinien und
Leitsätze bilden in ihrer Gesamtheit eine allgemeine Handlungsgrundlage für die
zukünftige Entwicklung unserer Stadt. Das Leitbild „Staßfurt 2030 – Wandel
gestalten“ wird als verbindlicher Orientierungsrahmen für zukünftige Ziele
anerkannt. Das Leitbild ist zudem Ausgangspunkt für die in der zweiten
Projektphase zu entwickelnden zielgerichteten Leitprojekte.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-
keine