Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat mit Beschluss vom 12.11.2015
(Beschluss- Nummer: 0207/2015) den Oberbürgermeister beauftragt, im
Zusammenhang mit der 2016 erfolgten Neukalkulation der Friedhofsgebühren die
Neufestsetzung einer reduzierten Nutzungsdauer für die Wahlgrabstätten auf der
Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zu überprüfen und darzustellen.
In Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Nutzungsdauer für die
Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Staßfurt von bisher 40 Jahren auf
nunmehr 30 Jahre reduziert. Dies wurde bei der Neukalkulation der
Friedhofsgebühren berücksichtigt und dargestellt.
Aus diesem Grund ist die Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt
Staßfurt entsprechend anzupassen.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Friedhofssatzung für die
Friedhöfe der Stadt Staßfurt mit den reduzierten Nutzungsdauern für
Wahlgrabstätten.
- Alternativen
Wenn der politische Wille des Stadtrates der Stadt Staßfurt umgesetzt
werden soll, gibt es zum Beschluss keine Alternative.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Friedhofssatzung der Friedhöfe der Stadt
Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
-
keine