Betreff
Neufassung der Friedhofssatzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt
Vorlage
0471/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat mit Beschluss vom 12.11.2015 (Beschluss- Nummer: 0207/2015) den Oberbürgermeister beauftragt, im Zusammenhang mit der 2016 erfolgten Neukalkulation der Friedhofsgebühren die Neufestsetzung einer reduzierten Nutzungsdauer für die Wahlgrabstätten auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zu überprüfen und darzustellen.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Nutzungsdauer für die Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Staßfurt von bisher 40 Jahren auf nunmehr 30 Jahre reduziert. Dies wurde bei der Neukalkulation der Friedhofsgebühren berücksichtigt und dargestellt.

Aus diesem Grund ist die Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Staßfurt entsprechend anzupassen.

 

  • Lösung

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Staßfurt mit den reduzierten Nutzungsdauern für Wahlgrabstätten.

 

  • Alternativen

 

Wenn der politische Wille des Stadtrates der Stadt Staßfurt umgesetzt werden soll, gibt es zum Beschluss keine Alternative.

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

keine

 


Anlagenverzeichnis:

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Friedhofssatzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

-          keine