Betreff
Antrag zum Neubau eines Gebäudekomplexes- Bauteil II – Ausstellung/ Archiv/ Bibliothek, Großer Markt, Staßfurt
Vorlage
0474/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Herstellung gemeindliches Einvernehmen

 

Beantragtes Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die Beurteilung des Vorhabens erfolgt demnach gemäß § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung im innerstädtischen Bereich um die Rathausstraße/

Reitbahn/ Holzmarkt bis zur Steinstraße wird vorwiegend von Wohnbebauung, kleineren  Geschäften, einem Handwerksbetrieb, Arztpraxen u.ä. geprägt. Eine klar zu definierende Bauweise ist nicht vorhanden. Teilweise sind Gebäudefronten von bis zu 50m länge vorzufinden, anderer seits kleine Hausgruppen mit zwei bis drei Geschossen. Wiederum sind größere Baulücken auf Grund der bergbaulichen Situation bzw. der maroden Gebäudesubstanz entstanden.

 

Die Stadt Staßfurt plant den Bau eines Gebäudekomplexes- Bauteil II im Bereich Großer Markt/ Rathausstraße. Im Gebäude soll das Archiv und die Bibliothek untergebracht werden, Ausstellungs- und Kommunikationsbereiche werden hier zentral im Stadtgebiet geschaffen. Das Vorhaben fügt sich nach seiner Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden, soll in die nähere Umgebung ein. Mit dem Vorhaben wird eine städtebauliche Brachfläche wieder bebaut.

 

Dem Vorhaben wird seitens der Stadt Staßfurt das Einvernehmen erteilt.

 

  • Lösung

Der Ausschuss beschließt das Einvernehmen zum Vorhaben.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 


Anlagenverzeichnis:

-       Übersichtslageplan

-       Lageplan

-       Ansichten

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB Antrag zum Neubau eines Gebäudekomplexes- Bauteil II – Ausstellung/ Archiv/ Bibliothek, Großer Markt, Staßfurt, Flur 6, Flurstücke 4/67, 686/4, 826/4, entsprechend beigefügter Begründung.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine