Betreff
Zahlung von 10,00 €/h an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt, die an Brandsicherheitswachen mitwirken
Vorlage
0479/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Absicherung der Brandsicherheitswache ist nach § 20 BrSchG LSA Aufgabe der Stadt. Diese kann nur durch das freiwillige Mitwirken der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt wahrgenommen werden.

Es wird immer schwieriger Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt für das Mitwirken bei einer Brandsicherheitswache zu motivieren. Mit Erhöhung des Betrages soll dem entgegengewirkt werden.

 

  • Lösung

Erhöhung des Betrages auf 10,00 €/h

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

zusätzlich ca. 1.600 €/jährlich - je nachdem wie viele Brandsicherheitswachen gestellt werden müssen

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Beschluss 25/2004

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt, die an Brandsicherheitswachen mitwirken, 10,00 €/h als Anerkennung zu zahlen und gleichzeitig die Aufhebung des Beschlusses 25/2004 zum 01.01.2018

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

1.600,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

1.2.6.1.011-5318000 OF SFT

1.2.6.1.021-5318000 OF Löd.

1.2.6.1.031-5318000 OF Ndf.

1.2.6.1.041-5318000 OF Rath.

1.2.6.1.051-5318000 OF Hoh

1.2.6.1.071-5318000 OF südliche Börde

1.2.6.1.081-5318000 OF Atz.

1.2.6.1.091-5318000 OF Brum.

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt