Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Absicherung der Brandsicherheitswache
ist nach § 20 BrSchG LSA Aufgabe der Stadt. Diese kann nur durch das
freiwillige Mitwirken der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Staßfurt wahrgenommen werden.
Es wird immer schwieriger Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt für das Mitwirken bei einer
Brandsicherheitswache zu motivieren. Mit Erhöhung des Betrages soll dem
entgegengewirkt werden.
- Lösung
Erhöhung des Betrages auf 10,00 €/h
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
zusätzlich
ca. 1.600 €/jährlich - je nachdem wie viele Brandsicherheitswachen gestellt
werden müssen
Anlagenverzeichnis:
- Beschluss
25/2004
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Staßfurt, die an Brandsicherheitswachen mitwirken, 10,00 €/h als Anerkennung zu
zahlen und gleichzeitig die Aufhebung des Beschlusses 25/2004 zum 01.01.2018
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
1.600,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
1.2.6.1.011-5318000 OF
SFT 1.2.6.1.021-5318000 OF
Löd. 1.2.6.1.031-5318000 OF
Ndf. 1.2.6.1.041-5318000 OF
Rath. 1.2.6.1.051-5318000 OF
Hoh 1.2.6.1.071-5318000 OF
südliche Börde 1.2.6.1.081-5318000 OF
Atz. 1.2.6.1.091-5318000 OF
Brum. |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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