Betreff
Zahlung Anerkennungspauschale in Höhe von 75,00 € pro Einsatz an die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Staßfurt
Vorlage
0480/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Aufgrund der schwindenden Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt, soll ein Anreiz geschaffen werden, Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt zu werden bzw. zu bleiben.

Mit der Zahlung einer höheren Anerkennungspauschale wird durch die Stadt Staßfurt die Kameradschaft gefördert und gestärkt.

 

  • Lösung

Erhöhung der Anerkennungspauschale

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

zusätzliche Ausgaben in Höhe von ca. 3.390,00 €/jährlich

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Beschluss 1170/2003

                - Vergleich Anerkennungspauschale alt/neu

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt eine Anerkennungspauschale von 75,00 € pro Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt zu zahlen und gleichzeitig die Aufhebung des Beschlusses 1170/2003 zum 01.01.2018.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

3.390,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

1.2.6.1.011-5318000 OF SFT

1.2.6.1.021-5318000 OF Löd.

1.2.6.1.031-5318000 OF Ndf.

1.2.6.1.041-5318000 OF Rath.

1.2.6.1.051-5318000 OF Hoh

1.2.6.1.071-5318000 OF südliche Börde

1.2.6.1.081-5318000 OF Atz.

1.2.6.1.091-5318000 OF Brum.

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt