Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Aufgrund der schwindenden Mitgliederzahl der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt, soll ein Anreiz geschaffen werden,
Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt zu werden bzw. zu
bleiben.
Mit der Zahlung einer höheren
Anerkennungspauschale wird durch die Stadt Staßfurt die Kameradschaft gefördert
und gestärkt.
- Lösung
Erhöhung der Anerkennungspauschale
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
zusätzliche
Ausgaben in Höhe von ca. 3.390,00 €/jährlich
Anlagenverzeichnis:
- Beschluss 1170/2003
-
Vergleich Anerkennungspauschale alt/neu
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt eine Anerkennungspauschale von 75,00 € pro Einsatz
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt zu zahlen und gleichzeitig die
Aufhebung des Beschlusses 1170/2003 zum 01.01.2018.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
3.390,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
1.2.6.1.011-5318000 OF
SFT 1.2.6.1.021-5318000 OF
Löd. 1.2.6.1.031-5318000 OF
Ndf. 1.2.6.1.041-5318000 OF
Rath. 1.2.6.1.051-5318000 OF
Hoh 1.2.6.1.071-5318000 OF
südliche Börde 1.2.6.1.081-5318000 OF
Atz. 1.2.6.1.091-5318000 OF
Brum. |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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