Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Vorlage
0482/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt hat das Angebot von

 

                                               Verein Freiwillige Feuerwehr Neundorf (Anhalt) e.V.                  

                                               Neundorf

                                               Feldstraße 13

                                               39418 Staßfurt

 

 

bekommen, eine Spende in Höhe von:               1.750,00 € zu erhalten.

 

  • Lösung

Die Spende soll angenommen werden. Sie dient der Förderung des Feuerschutzes im Ortsteil Neundorf gem. § 52 Abs. 2 Nr. 12 Abgabenordnung.

 

  • Alternativen

Ablehnung der Spende.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Entlastung des städtischen Haushaltes

 


Anlagenverzeichnis:

keine

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben der Stadt Staßfurt beschließt die Annahme einer Spende von dem Verein Freiwillige Feuerwehr Neundorf (Anhalt) e.V. in Höhe von 1.750,00 € mit dem Verwendungszweck der Förderung des Feuerschutzes im Ortsteil Neundorf.


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

1.750,00 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

+

1.750,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

1.2.6.1.031

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt