Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Salzlandkreis übergab der Stadt Staßfurt die abzuschließenden
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen (LEQ-Vereinbarungen) zwischen
dem Salzlandkreis und der Katholischen Pfarrei St. Marien für die Kita
"Kinderhaus St. Martin" für das Jahr 2017 mit der Bitte um
Herstellung des Einvernehmens. Gleichzeitig mit der Einvernehmensherstellung begehrt
die Katholische Pfarrei St. Marien die Zustimmung für den Kauf eines
Erzieherarbeitsplatzes in Höhe von 1.541,10 € und für die umgesetzte
Investition in Höhe von gesamt 880.704,65 €. Die Refinanzierung der
Sanierungsmaßnahme soll über Abschreibungen in Höhe von 31.117,32 € über einen
Zeitraum von 20 Jahren erfolgen. Diese Abschreibungen erhöhen die jährlichen
Kosten der Einrichtung um eben diesen Betrag. Die Maßnahme wurde ohne vorherige
Absprache zwischen der Stadt Staßfurt und
der Katholischen Pfarrei St. Marien ohne Inanspruchnahme von
Fördermitteln umgesetzt. Die Höhe der Kosten hat Auswirkung auf die Berechnung
der Kostenbeiträge für alle Einrichtungen der Stadt Staßfurt.
- Lösung
Mit der Einführung des neuen Gesetzes zur Förderung und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zum 01.08.2013 ist die
Aufgabe der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung gem. § 3 (4) KiFöG in Verbindung mit § 10 (1) S.1 KiFöG
auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergegangen. Für die
Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Staßfurt ist dies der
Salzlandkreis.
Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen
Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen
nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den
Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ab.
Über das Einvernehmen zu den LEQ-Vereinbarungen zwischen dem
Salzlandkreis und der Katholischen Pfarrei St. Marien sollte der Stadtrat
beschließen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Staßfurt hat gem. § 12b KiFöG die Kosten der Einrichtung unter
Anrechnung der Landes- bzw. Landkreiszuweisungen sowie der durch die Eltern zu
entrichtenden Kostenbeiträge zu tragen. Für die Kita "Kinderhaus St.
Martin" betragen diese Kosten für das Jahr 2017 320.300,39 €.
Anlagenverzeichnis:
- Einvernehmenserklärung
-
Entgeltvereinbarung
-
Leistungsvereinbarung
-
Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Herstellung des
Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zu den Leistungs-, Entgelt-
und Qualitätsvereinbarungen zwischen dem Salzlandkreis und der Katholischen
Pfarrei St. Marien Staßfurt über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§
78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch für die Kita "Kinderhaus
St. Martin" in Staßfurt und genehmigt die Investition in Höhe von 1.541,10
€ für den Kauf eines Erzieherarbeitsplatzes und die Investition in Höhe von 880.704,65 € (ohne Fördermittel)
für die brandschutztechnische Sanierung der Einrichtung.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
320.300,39 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40.1/3.6.5.1. |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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