Betreff
Berufung einer Ordnungskraft mit Vollzugsaufgaben in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
0555/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Ordnungskräfte mit Vollzugsaufgaben sollen vor allen Dingen präventiv tätig sein. Das heißt, auf Personen welche sich ordnungswidrig verhalten zunächst unter Aufzeigung der Rechtslage einzuwirken, diese Ordnungswidrigkeit künftig nicht zu           begehen. Sie sollen aber auch dazu beitragen, Sachverhalte schnell aufzunehmen       und der Verwaltung zuzuleiten.

Herr Müller wurde bereits am 07.04.2016 zum zweiten Mal in das Ehrenbeamtenverhältnis für die       Dauer von 2 Jahren berufen, da dieses zum 07.04.2018, 24,00 Uhr automatisch        beendet ist,       wird zur kontinuierlichen Weiterführung der ihm übertragenen Vollzugsaufgaben eine erneute Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis notwendig. Die beamtenrechtlichen Vorgaben wurden beachtet.

 

  • Lösung

Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis

 

  • Alternativen

- Keine -

 

  • finanzielle Auswirkungen

- Keine -

 


Anlagenverzeichnis:

- keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Herrn Helmut Ernst Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 2 Jahren mit der Funktion einer Ordnungskraft mit Vollzugsaufgaben ab dem 12.04.2018.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt