Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Ordnungskräfte mit Vollzugsaufgaben sollen vor allen Dingen präventiv
tätig sein. Das heißt, auf Personen welche sich ordnungswidrig verhalten
zunächst unter Aufzeigung der Rechtslage einzuwirken, diese Ordnungswidrigkeit
künftig nicht zu begehen. Sie
sollen aber auch dazu beitragen, Sachverhalte schnell aufzunehmen und der Verwaltung zuzuleiten.
Herr Müller wurde bereits am 07.04.2016 zum zweiten Mal in das
Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer
von 2 Jahren berufen, da dieses zum 07.04.2018, 24,00 Uhr automatisch beendet ist, wird zur kontinuierlichen Weiterführung der ihm übertragenen
Vollzugsaufgaben eine erneute Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis notwendig. Die beamtenrechtlichen Vorgaben
wurden beachtet.
- Lösung
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
- Alternativen
- Keine -
- finanzielle Auswirkungen
- Keine -
Anlagenverzeichnis:
- keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Herrn Helmut
Ernst Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 2 Jahren mit der
Funktion einer Ordnungskraft mit Vollzugsaufgaben ab dem 12.04.2018.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
|
|
|||
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
|||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
|||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
||||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
|
|
|
||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||