Betreff
Sanierung der Trauerhalle im OT Rathmannsdorf im Rahmen des Dorfentwicklungskonzeptes
Vorlage
0556/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Trauerhalle im OT Rathmannsdorf ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Eine Komplettsanierung der Außenhülle ist unbedingt notwendig.

 

  • Lösung

Dach, Fenster und Türen, Fassade werden erneuert. Die Außenanlage um die Trauerhalle wird neu gestaltet.

 

  • Alternativen

- keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Mittel wurden  im Haushalt 2018 eingestellt. Bis zum 01.04.2018 wird ein Antrag beim Fördermittelgeber Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten in Halberstadt gestellt. Eine Zustimmung vom Salzlandkreis für diese Maßnahme liegt bereits vor.

 

 


Anlagenverzeichnis:

- keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Vergaben beschließt die Sanierung der Trauerhalle  im OT Rathmannsdorf  mit Fördermitteln der Dorferneuerung.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

ca.   60.000,00 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

ca. 120.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

        60.000,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5.5.3.1.041/4006

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt