Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat am 14.12.2017 mit
Beschluss-Nr. 0490/2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47/16 zur öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig wurde die Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ und des Bebauungsplanes Nr.
3A „Wohnanlage Am Park“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB beschlossen.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47/16 sowie die Aufhebung der
Bebauungspläne Nr. 3 und 3A erfolgen innerhalb eines Verfahrens.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung am
22.12.2017 im Amtsblatt erfolgte die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 02.01.2018 bis einschließlich
02.02.2018. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte zeitgleich.
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen
der öffentlichen Auslegung keine Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und mit
folgendem Ergebnis, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage), gegen- und untereinander
abgewogen und in Planzeichnung, Textteil sowie in der Begründung berücksichtigt
bzw. zurückgewiesen.
Der Bebauungsplan kann vom
Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
·
Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
47/16 und zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 3 und 3A gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
(Abwägungsgebot)
·
Lösung
Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen
und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Einwendungen erhoben haben, über das Ergebnis in
Kenntnis zu setzen.
·
Alternativen
-keine
·
finanzielle Auswirkungen
Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt
Planungskosten in Höhe von ca. 44.000 Euro.
Anlagenverzeichnis:
-
Abwägungsprotokoll
zum Bebauungsplan Nr. 47/16
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB
die Abwägung (entsprechend beigefügter
Abwägungstabelle) der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ mit örtlichen Bauvorschriften in Staßfurt / OT
Atzendorf - einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3
„Gewerbegebiet an der B 71“ und des Bebauungsplanes Nr. 3A „Wohnanlage Am Park“
(v. 30.03.1995).
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
|
|
|||
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
44.000 € |
||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
|||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
61 / 5.1.1.2 |
|||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
|
|
|
||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||