Betreff
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ mit örtlichen Bauvorschriften, OT Atzendorf - einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ (Anm.: heute L 50) und des Bebauungsplanes Nr. 3A „Wohnanlage Am Park“ (v. 30.03.1995)
Vorlage
0560/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat am 14.12.2017 mit Beschluss-Nr. 0490/2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47/16 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ und des Bebauungsplanes Nr. 3A „Wohnanlage Am Park“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47/16 sowie die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 3 und 3A erfolgen innerhalb eines Verfahrens.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 22.12.2017 im Amtsblatt erfolgte die öffentliche Auslegung  im Zeitraum vom 02.01.2018 bis einschließlich 02.02.2018. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte zeitgleich.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und mit folgendem Ergebnis, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (siehe Anlage), gegen- und untereinander abgewogen und in Planzeichnung, Textteil sowie in der Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.

 

Der Bebauungsplan kann vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.

 

·        Ziel der Vorlage

Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 47/16 und zur Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 3 und 3A gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)

 

·         Lösung

Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen und fasst den Abwägungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Einwendungen erhoben haben, über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

·         Alternativen

-keine

 

·         finanzielle Auswirkungen

Durch das Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Staßfurt Planungskosten in Höhe von ca. 44.000 Euro.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Abwägungsprotokoll zum Bebauungsplan Nr. 47/16

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung (entsprechend beigefügter Abwägungstabelle) der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 47/16 „Wohngebiet Am Park“ mit  örtlichen Bauvorschriften in Staßfurt / OT Atzendorf - einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet an der B 71“ und des Bebauungsplanes Nr. 3A „Wohnanlage Am Park“ (v. 30.03.1995).

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

44.000 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

61 / 5.1.1.2

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt