Betreff
Straßenausbau - Schulweg im Ortsteil Neundorf
Vorlage
0562/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage 

Im Jahr 2017 wurden die Mittel durch den Stadtrat im Haushalt eingestellt.

Durch das Ingenieurbüro WSTC Magdeburg  wurde die vorliegende Ausführungsplanung mit Datum vom 09.02.2018 erarbeitet. Auf der Grundlage dieser   

Planung soll 2018 die Ausschreibung und Bauausführung der Maßnahme durchgeführt werden.                                    

        

  • Lösung

Der grundhaften Straßenausbau erfolgt mit folgenden Querschnittsmaßen und Materialien.

-       2,00 m einseitiger Gehweg in Betonsteinpflaster grau

-       5,50 m Fahrbahn in Asphalt

-       bis 2,00 m einseitiger Grünstreifen/ Rasen

-       Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster anthrazit .

Das Parken ist auf der Fahrbahn möglich. Die vorhandene Beleuchtung befindet sich nach Abschluss der Maßnahme im Grünstreifen. Sie ist ausreichend bemessen und wird nicht erneuert.

Auf Grund des schwierigen Baugrundes sind Bodenverbesserungsmaßnahmen vorgesehen.

             

  • Alternativen

 

  • finanzielle Auswirkungen

- keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Lagepläne- Ausführungsplanung vom 09.02.2018

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt den Straßenausbau Schulweg im Ortsteil Neundorf  vom Hecklinger Weg Nr. 9  bis zum Schulweg Nr. 8 nach der vorliegenden Ausführungsplanung vom  09.02.2018

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

                    

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

 

656.347,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

              

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

X

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5411- 3036.7852  = 400.000,00 €

5411- 3036.6881  = 590.000,00 €

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt