Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Im Jahr 2017 wurden
die Mittel durch den Stadtrat im Haushalt eingestellt.
Durch das
Ingenieurbüro WSTC Magdeburg wurde die
vorliegende Ausführungsplanung mit Datum vom 09.02.2018
erarbeitet. Auf der Grundlage dieser
Planung soll 2018
die Ausschreibung und Bauausführung der Maßnahme durchgeführt werden.
- Lösung
Der grundhaften
Straßenausbau erfolgt mit folgenden Querschnittsmaßen und Materialien.
-
2,00
m einseitiger Gehweg in Betonsteinpflaster grau
-
5,50
m Fahrbahn in Asphalt
-
bis
2,00 m einseitiger Grünstreifen/ Rasen
-
Grundstückszufahrten
in Betonsteinpflaster anthrazit .
Das Parken ist auf
der Fahrbahn möglich. Die vorhandene Beleuchtung befindet sich nach Abschluss
der Maßnahme im Grünstreifen. Sie ist ausreichend bemessen und wird nicht
erneuert.
Auf Grund des
schwierigen Baugrundes sind Bodenverbesserungsmaßnahmen vorgesehen.
- Alternativen
- finanzielle Auswirkungen
- keine
Anlagenverzeichnis:
- Lagepläne- Ausführungsplanung vom
09.02.2018
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Sanierung,
Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt den Straßenausbau Schulweg im
Ortsteil Neundorf vom Hecklinger Weg Nr.
9 bis zum Schulweg Nr. 8 nach der
vorliegenden Ausführungsplanung vom
09.02.2018
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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656.347,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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X |
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5411- 3036.7852 = 400.000,00 € 5411- 3036.6881 = 590.000,00 € |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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