Betreff
Änderung der Angebote des Staßfurter Ferienpasses ab 2018
Vorlage
0563/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt gibt seit 1999 den Ferienpass der Stadt Staßfurt heraus. Grundlage dafür war die Fortschreibung des Kinder- und Jugendentwicklungsplanes 1996 - 2001. Das Konzept des Ferienpasses wurde letztmalig geändert durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Staßfurt vom 19.02.2015 (0083/2014). Der Ferienpass soll sich an den Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppe orientieren. Die Auswertung der Nutzungen der letzten Jahre hat ergeben, dass die kostenfreie Nutzung des Strandsolbades überwiegt, das Stadt- und Bergbaumuseums hingegen nicht so stark genutzt wird. Dazu kommt die Situation, dass der Albertinesee in der Badesaison 2018 eigenständig durch die Stadt Staßfurt betrieben wird. Um die Attraktivität des Ferienpasses zu erhöhen, sollen die Angebote der Stadt wie folgt geändert werden:

 

-              5 kostenlose Besuche Strandsolbad,

-              5 kostenlose Besuche Albertinesee,

-              1 kostenloser Besuch Stadt- und Bergbaumuseum und

-              kostenlose Nutzung der Stadt- und Regionalbibliothek während der Sommerferien.

 

  • Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Änderung der kostenlosen Nutzungsmöglichkeiten des Staßfurter Ferienpasses für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Staßfurt.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die kostenlosen Angebote des Ferienpasses mindern die Erträge der jeweiligen Einrichtung. Die Höhe der Minderung ist abhängig vom Besucherverhalten und lässt sich somit noch nicht genau beziffern.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Änderung der Angebote des Staßfurter Ferienpasses ab 2018

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Änderung der kostenlosen Nutzungsmöglichkeiten des Staßfurter Ferienpasses für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Staßfurt gemäß Anlage.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen (siehe „Sachverhalt“)

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

X

Ergebnisplan

Kostenstelle:

     

 

einmalig

X

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

X

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt