Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt gibt seit 1999 den Ferienpass der Stadt Staßfurt
heraus. Grundlage dafür war die Fortschreibung des Kinder- und
Jugendentwicklungsplanes 1996 - 2001. Das Konzept des Ferienpasses wurde
letztmalig geändert durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Staßfurt vom
19.02.2015 (0083/2014). Der Ferienpass soll sich an den Interessen und
Bedürfnissen der Zielgruppe orientieren. Die Auswertung der Nutzungen der
letzten Jahre hat ergeben, dass die kostenfreie Nutzung des Strandsolbades
überwiegt, das Stadt- und Bergbaumuseums hingegen nicht so stark genutzt wird.
Dazu kommt die Situation, dass der Albertinesee in der Badesaison 2018
eigenständig durch die Stadt Staßfurt betrieben wird. Um die Attraktivität des
Ferienpasses zu erhöhen, sollen die Angebote der Stadt wie folgt geändert
werden:
- 5 kostenlose Besuche
Strandsolbad,
- 5 kostenlose Besuche
Albertinesee,
- 1 kostenloser Besuch
Stadt- und Bergbaumuseum und
- kostenlose Nutzung
der Stadt- und Regionalbibliothek während der Sommerferien.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Änderung der kostenlosen
Nutzungsmöglichkeiten des Staßfurter Ferienpasses für Einrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Staßfurt.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die kostenlosen
Angebote des Ferienpasses mindern die Erträge der jeweiligen Einrichtung. Die
Höhe der Minderung ist abhängig vom Besucherverhalten und lässt sich somit noch
nicht genau beziffern.
Anlagenverzeichnis:
-
Änderung der Angebote des Staßfurter Ferienpasses ab 2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Änderung der kostenlosen
Nutzungsmöglichkeiten des Staßfurter Ferienpasses für Einrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Staßfurt gemäß Anlage.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
X |
Keine finanziellen Auswirkungen (siehe „Sachverhalt“) |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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X |
Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
X |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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X |
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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