Betreff
Satzung über die Erhebung von Marktgebühren der Stadt Staßfurt auf dem Frische- und Regionalmarkt in der Stadt Staßfurt (Marktgebührensatzung)
Vorlage
0566/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Schaffung einer verbindlichen Rechtsnorm zur Gebührenerhebung auf dem Frische- und Regionalmarkt  in der Stadt Staßfurt

 

  • Lösung

Marktgebührensatzung

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

- +240,00 € -

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Satzungsentwurf vom 26.02.2018

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren der Stadt Staßfurt auf dem Frische- und Regionalmarkt  in der Stadt Staßfurt (Marktgebührensatzung)

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

ca.

240,00 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

       

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

       

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt