Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung datiert aus dem Jahr 2005
und wurde zuletzt mit Beschluss 0274/2016 vom 19.05.2016 (2. Änderungssatzung)
angepasst. Mit der vorliegenden 3. Änderungssatzung sollen folgende Änderungen
herbeigeführt werden:
1.) Im Kostentarif 11.10 „Genehmigung zur
Beseitigung geschützter Bäume“ soll die bisherige Gebühr von 100,- € auf 25,- €
abgesenkt werden.
Begründung: Seit
der letzten Änderung der Verwaltungskostensatzung und der damit verbundenen
Erhöhung der Gebühr für Baumfällgenehmigungen von 10,- € auf 100,- €, sank im
darauffolgenden Jahr die Anzahl der Anträge um fast die Hälfte. Vermehrt
mussten leider unerlaubte Beseitigungen von geschützten Bäumen verzeichnet
werden.
Mit einer
geringeren Gebühr soll u.a. erreicht werden, dass in einer baumarmen Region wie
Staßfurt, die Bürger sensibilisiert werden können, für gefällte Bäume die
geforderten Ersatzpflanzungen zu erbringen - auf ihren Privatgrundstücken oder
auf öffentlichen Flächen. Voraussetzung dafür ist aber, dass überhaupt Anträge
gestellt werden, um Gespräche führen zu können. Nach der letzten Erhöhung der
Gebühr zogen Antragsteller ihre Anträge teilweise zurück oder reichten diese
gar nicht erst ein. Die Fallzahlen für erteilte Genehmigungen entwickelten sich
wie folgt: 2013: 75, 2014: 75, 2015: 87, 2016: 82 und 2017: 45.
2.) Außerdem soll im Kostentarif 10.2 die
bisherige Bezeichnung „Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes
Haushaltsjahr“ in „Aufstellung über den Stand des Steuerkontos/ eines
Personenkontos je Haushaltsjahr“ geändert werden.
Begründung: Die
bisherige Bezeichnung deckt nicht alle Fälle einer zutreffenden
Verwaltungshandlung ab. Beispielsweise möchte eine Familie eine Aufstellung,
was im Jahr X für das Kind Y an Kostenbeiträgen gezahlt wurde, um dieses beim
Finanzamt vorzulegen. In diesem Fall wäre die Bezeichnung Steuerkonto nicht
treffend.
- Lösung
Die Anlage 1 der Verwaltungskostensatzung wird mit Beschluss der 3.
Änderungssatzung
aktualisiert.
- Alternativen
Alternativ würde die Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2005 in der
Fassung der 2. Änderungssatzung unverändert Gültigkeit behalten.
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung der Gebührentarife sind unter Umständen
Mindererträge zu erwarten.
Anlagenverzeichnis:
- 3.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten
- Synopse
der geänderten Anlage 1
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 3.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im
eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 25.02.2005.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
- siehe Sachverhaltsdarstellung