Betreff
3. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung
Vorlage
0567/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung datiert aus dem Jahr 2005 und wurde zuletzt mit Beschluss 0274/2016 vom 19.05.2016 (2. Änderungssatzung) angepasst. Mit der vorliegenden 3. Änderungssatzung sollen folgende Änderungen herbeigeführt werden:

 

1.)    Im Kostentarif 11.10 „Genehmigung zur Beseitigung geschützter Bäume“ soll die bisherige Gebühr von 100,- € auf 25,- € abgesenkt werden.

 

Begründung: Seit der letzten Änderung der Verwaltungskostensatzung und der damit verbundenen Erhöhung der Gebühr für Baumfällgenehmigungen von 10,- € auf 100,- €, sank im darauffolgenden Jahr die Anzahl der Anträge um fast die Hälfte. Vermehrt mussten leider unerlaubte Beseitigungen von geschützten Bäumen verzeichnet werden.

Mit einer geringeren Gebühr soll u.a. erreicht werden, dass in einer baumarmen Region wie Staßfurt, die Bürger sensibilisiert werden können, für gefällte Bäume die geforderten Ersatzpflanzungen zu erbringen - auf ihren Privatgrundstücken oder auf öffentlichen Flächen. Voraussetzung dafür ist aber, dass überhaupt Anträge gestellt werden, um Gespräche führen zu können. Nach der letzten Erhöhung der Gebühr zogen Antragsteller ihre Anträge teilweise zurück oder reichten diese gar nicht erst ein. Die Fallzahlen für erteilte Genehmigungen entwickelten sich wie folgt: 2013: 75, 2014: 75, 2015: 87, 2016: 82 und 2017: 45.        

 

2.)    Außerdem soll im Kostentarif 10.2 die bisherige Bezeichnung „Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr“ in „Aufstellung über den Stand des Steuerkontos/ eines Personenkontos je Haushaltsjahr“ geändert werden.

 

Begründung: Die bisherige Bezeichnung deckt nicht alle Fälle einer zutreffenden Verwaltungshandlung ab. Beispielsweise möchte eine Familie eine Aufstellung, was im Jahr X für das Kind Y an Kostenbeiträgen gezahlt wurde, um dieses beim Finanzamt vorzulegen. In diesem Fall wäre die Bezeichnung Steuerkonto nicht treffend.

 

 

  • Lösung

Die Anlage 1 der Verwaltungskostensatzung wird mit Beschluss der 3. Änderungssatzung

aktualisiert.

 

  • Alternativen

Alternativ würde die Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2005 in der Fassung der 2. Änderungssatzung unverändert Gültigkeit behalten.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderung der Gebührentarife sind unter Umständen Mindererträge zu erwarten.

 


Anlagenverzeichnis:

- 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
  Verwaltungskosten

- Synopse der geänderten Anlage 1

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 25.02.2005.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

                - siehe Sachverhaltsdarstellung