Sachverhalt:
Nach § 26 KomHVO ist der Stadtrat mehrmals jährlich über den
Haushaltsvollzug (Erreichung der Finanz- und Leistungsziele) zu unterrichten.
Dazu werden die Ergebnis- und die Finanzrechnung, hier bezogen auf die
Investitionen, zu einem Stichtag mit ggf. notwendigen Erläuterungen zur
Verfügung gestellt. Der letzte Bericht vom 15.11.2017 erfolgte zum Stichtag 30.09.2017.
Dieser Bericht (Anlage) bezieht sich auf den Stichtag 31.12.2017. Die Ergebnis- und Finanzrechnungen des Gesamthaushaltes und der Teilhaushalte (Budgets) enthalten die Soll-Stellungen zum Stichtag.
Anlagenverzeichnis:
- Bericht über den Haushaltsvollzug zum 31.12.2017 gemäß § 26 KomHVO
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
-
keine