Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme Neubau Sporthalle
Vorlage
0570/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt errichtet derzeit in Staßfurt Nord eine neue Dreifeld-Sporthalle. Für die Baukosten waren in den Haushalten der Stadt Staßfurt in den letzten Jahren folgende Auszahlungen eingestellt:

 

2014                         180.000,00 €

2015                      1.621.400,00 €

2016                  428.600,00 €

2017                      2.554.500,00 €

Gesamt:              4.784.500,00 €

 

In den Haushalt für das Jahr 2018 wurden keine Auszahlungen eingestellt, da die Mehrkosten zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushalts bezüglich der Höhe noch nicht absehbar waren.

 

Bis zum 27.02.2018 betrugen die zu tätigenden Auszahlungen insgesamt 4.808.392,00 € (Anlage 1). Durch verschiedene Umstände kommt es bei einzelnen Gewerken zu Mehrkosten die im Jahr 2018 gezahlt werden müssen und insofern außerplanmäßige Auszahlungen darstellen (Anlage 2).

 

Die Gründe für die Mehrkosten stellen sich wie folgt dar:

 

Lfd. Nr.:

1.    LOS 1 Rohbau
Zusätzliche Leistungen aus dem Nachtragsangebot Nr. 14 vom 29.11.2017,
siehe Anlage

2.    LOS 3 Dach
Zusätzliche Leistungen aus dem Nachtragsangebot Nr. 3 vom 12.12.2017,
siehe Anlage

3.    LOS 11 Elektroinstallation
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Abnahme der Brand-Melde-Anlage vom 02.02.2018 ergeben haben; dabei handelt es sich um geschätzte Kosten.

4.    LOS 12 Blitzschutz
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 19 Fassade ergeben; Kündigung des Vertrages LOS 19 zum 30.11.2017.
Die Blitzschutzanlage musste für die Sachverständigen-Abnahmen bis zum 02.02.2018 funktionstüchtig hergestellt werden. Die zusätzlichen Leistungen ergeben sich für die Demontage- und Umbauarbeiten für das neue LOS 35 Fassade (Ausführungszeitraum vom 15.03.2018- 15.05.2018).

5.    LOS 16 Fliesen
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus den Gewerke übergreifenden Maßen und Toleranzen ergeben.

6.    LOS 17 Maler- und Bodenbelgasarbeiten
Zusätzliche Mehrkosten, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 14 Estrich ergeben; Kündigung Nachtragsvereinbarung Nr. 1 vom LOS 14 und
Mengenverschiebungen im Leistungsverzeichnis.

7.    LOS 20 Sportboden, Innenwandverkleidungen
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 19 Fassade ergeben; Kündigung des Vertrages LO S 19 zum 30.11.2017.
Die Innenwandverkleidung kann erst montiert werden, wenn die vorgesetzten außenliegenden Stahlbetonstützen vom LOS 35 Fassade gedämmt sind.
Die zusätzlichen Leistungen ergeben sich für zusätzliche Schutzmaßnahmen des Sportbodens und zeitversetzte Arbeiten für das LOS 8 Heizung, Sanitär, LOS 9 Lüftung, LOS 11 Elektroinstallation, LOS 24 Sportgeräte, LOS 31 Trennvorhang, Netze, LOS 33 Tribünen (Ausführungszeitraum ab dem 09.04.2018).

8.    LOS 28 Außenanlagen
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Umfeldgestaltung der Außenanlagen im Zuge der Bauabwicklung und damit verbundenen Mengenverschiebungen im Leistungsverzeichnis ergeben haben; dabei handelt es sich um geschätzte Kosten.

9.    LOS 35 Fassade
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 19 Fassade ergeben; Kündigung des Vertrages LOS 19 zum 30.11.2017.
Kostensteigerung durch das neue Ausschreibungsverfahren und zusätzliche Schutzmaßnahmen für die fertig gestellten Außenanlagen (Ausführungszeitraum vom 15.03.2018 - 15.05.201).

10.  LOS 89 Sachverständigen Gutachten für Prallwände und Innenputz
Prallwände: Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 19 Fassade ergeben.
Innenputz: Risse im Innenputz Gutachten liegt noch nicht vor

11.  LOS 90 Baustelleneinrichtung
verlängerte Vorhaltung der Baustelleneinrichtung um ca. 5 Monate
ab dem 01.01.2018

12.  LOS 91 Baustrom
verlängerte Vorhaltung der Baustromversorgung um ca. 5 Monate
ab dem 01.01.2018

13.  Baustellenberäumung
Rückbau Baustelleneinrichtung, Bauwasser, Baustrom

14.  Instandsetzung Straße
teilweise Instandsetzung der Straßenschäden im Bereich der Gänsefurther Straße 24 (nur im Baustellenbereich)

15.  Sanierung Innenputz
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus dem Sachverständigen Gutachten LOS 89 ergeben werden, dabei handelt es sich um geschätzte Kosten

16.  Reserve
10 % Reserve für unvorhersehbare Leistungen wie z. Bsp. Sanierung Innenputz, Mengenmehrungen gegenüber den Leistungsverzeichnissen

17.  Zu Lfd. Nr. 1, 2, 3 4, 5, 89, 16, 16
Diese Leistungen sind auf eine unzureichende Ausführungsplanung und mangelhafte Erstellung des Leistungsverzeichnisses zurückzuführen.

18.  Die Beauftragung der ergänzenden Leistung ist aus baufachtechnischer Sicht notwendig um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten.

 

  • Lösung

Nach § 105 Abs. 1 KVG LSA sind außerplanmäßige Auszahlungen nur zulässig, wenn die Auszahlungen unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Auszahlungen sind insofern unabweisbar, da sie für die Fertigstellung der Maßnahme benötigt werden. Die Inbetriebnahme der Sporthalle wäre sonst nicht möglich. Die Deckung ist gewährleistet wie folgt gewährleistet:

 

1.    5.3.8.1/2014   Mischwasserkanal Sülzestraße – 140.000,00 €

2.    5.3.8.1/5063   OT Neustaßfurt - Maßnahmen zur Niederschlagswasserbesei-

                  tigung - 150.000,00 €

3.    1.2.8.1/7042   Katastrophenschutz – Stromerzeuger - 30.000,00 €

4.    Verringerung der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten um 5.000,00 €

 

Zu 1. Die Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Wasser- und Abwasserzeckverband „Bode-

Wipper“ führt für die Stadt Staßfurt erst in 2019 zu Auszahlungen, welche dann im Haushaltsplan 2019 neu eingeplant werden müssen.

 

Zu 2. In diesem Jahr werden nur Planungsleistungen beauftragt. Die Maßnahme kommt erst ab 2019 zur Ausführung.

 

Zu 3. Die Anschaffung des Stromerzeugers kann in das Folgejahr verschoben werden.

 

Zu 4. Durch die voraussichtlich geringere Inanspruchnahme der Kreditermächtigung verringern sich die Auszahlungen für die Kredittilgung.

 

  • Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch die vorhandenen Deckungsquellen kommt es nicht zu einer Haushaltsverschlechterung.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Gesamtübersicht Kosten Dreifeld-Sporthalle

-       Übersicht Mehrkosten

-       Nachtragsangebot der STRABAG vom 29.11.2017

-       Nachtragsangebot VISTA Bau GmbH vom 12.12.2017

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 325.000,00 € für die Maßnahme 4.2.4.1.4011 – Dreifeldsporthalle. Die Deckung erfolgt aus:

 

1.    5.3.8.1/2014         Mischwasserkanal Sülzestraße – 140.000,00 €

2.    5.3.8.1/5063         OT Neustaßfurt - Maßnahmen zur

                              Niederschlagswasserbeseitigung - 150.000,00 €

3.    1.2.8.1/7042         Katastrophenschutz – Stromerzeuger - 30.000,00 €

4.    Verringerung der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten um 5.000,00 €

 

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

325.000

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

- 325.000 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

4.2.4.1.014/4011

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt