Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt errichtet derzeit in Staßfurt Nord eine neue
Dreifeld-Sporthalle. Für die Baukosten waren in den Haushalten der Stadt
Staßfurt in den letzten Jahren folgende Auszahlungen eingestellt:
2014 180.000,00 €
2015 1.621.400,00
€
2016 428.600,00 €
2017 2.554.500,00
€
Gesamt: 4.784.500,00 €
In den Haushalt für das Jahr 2018 wurden keine Auszahlungen eingestellt,
da die Mehrkosten zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushalts bezüglich der Höhe
noch nicht absehbar waren.
Bis zum 27.02.2018 betrugen die zu tätigenden Auszahlungen insgesamt
4.808.392,00 € (Anlage 1). Durch verschiedene Umstände kommt es bei einzelnen
Gewerken zu Mehrkosten die im Jahr 2018 gezahlt werden müssen und insofern
außerplanmäßige Auszahlungen darstellen (Anlage 2).
Die Gründe für die Mehrkosten stellen sich wie folgt dar:
Lfd. Nr.:
1.
LOS
1 Rohbau
Zusätzliche Leistungen aus dem Nachtragsangebot Nr. 14 vom 29.11.2017,
siehe Anlage
2.
LOS
3 Dach
Zusätzliche Leistungen aus dem Nachtragsangebot Nr. 3 vom 12.12.2017,
siehe Anlage
3.
LOS
11 Elektroinstallation
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Abnahme der Brand-Melde-Anlage vom
02.02.2018 ergeben haben; dabei handelt es sich um geschätzte Kosten.
4.
LOS
12 Blitzschutz
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 19
Fassade ergeben; Kündigung des Vertrages LOS 19 zum 30.11.2017.
Die Blitzschutzanlage musste für die Sachverständigen-Abnahmen bis zum
02.02.2018 funktionstüchtig hergestellt werden. Die zusätzlichen Leistungen
ergeben sich für die Demontage- und Umbauarbeiten für das neue LOS 35 Fassade
(Ausführungszeitraum vom 15.03.2018- 15.05.2018).
5.
LOS
16 Fliesen
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus den Gewerke übergreifenden Maßen und
Toleranzen ergeben.
6.
LOS
17 Maler- und Bodenbelgasarbeiten
Zusätzliche Mehrkosten, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 14
Estrich ergeben; Kündigung Nachtragsvereinbarung Nr. 1 vom LOS 14 und
Mengenverschiebungen im Leistungsverzeichnis.
7.
LOS
20 Sportboden, Innenwandverkleidungen
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 19
Fassade ergeben; Kündigung des Vertrages LO S 19 zum 30.11.2017.
Die Innenwandverkleidung kann erst montiert werden, wenn die vorgesetzten
außenliegenden Stahlbetonstützen vom LOS 35 Fassade gedämmt sind.
Die zusätzlichen Leistungen ergeben sich für zusätzliche Schutzmaßnahmen des
Sportbodens und zeitversetzte Arbeiten für das LOS 8 Heizung, Sanitär, LOS 9
Lüftung, LOS 11 Elektroinstallation, LOS 24 Sportgeräte, LOS 31 Trennvorhang,
Netze, LOS 33 Tribünen (Ausführungszeitraum ab dem 09.04.2018).
8.
LOS
28 Außenanlagen
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Umfeldgestaltung der Außenanlagen
im Zuge der Bauabwicklung und damit verbundenen Mengenverschiebungen im
Leistungsverzeichnis ergeben haben; dabei handelt es sich um geschätzte Kosten.
9.
LOS
35 Fassade
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages LOS 19
Fassade ergeben; Kündigung des Vertrages LOS 19 zum 30.11.2017.
Kostensteigerung durch das neue Ausschreibungsverfahren und zusätzliche
Schutzmaßnahmen für die fertig gestellten Außenanlagen (Ausführungszeitraum vom
15.03.2018 - 15.05.201).
10. LOS 89
Sachverständigen Gutachten für Prallwände und Innenputz
Prallwände: Zusätzliche Leistungen, welche sich aus der Nichterfüllung des
Vertrages LOS 19 Fassade ergeben.
Innenputz: Risse im Innenputz Gutachten liegt noch nicht vor
11. LOS 90
Baustelleneinrichtung
verlängerte Vorhaltung der Baustelleneinrichtung um ca. 5 Monate
ab dem 01.01.2018
12. LOS 91 Baustrom
verlängerte Vorhaltung der Baustromversorgung um ca. 5 Monate
ab dem 01.01.2018
13. Baustellenberäumung
Rückbau Baustelleneinrichtung, Bauwasser, Baustrom
14. Instandsetzung Straße
teilweise Instandsetzung der Straßenschäden im Bereich der Gänsefurther Straße
24 (nur im Baustellenbereich)
15. Sanierung Innenputz
Zusätzliche Leistungen, welche sich aus dem Sachverständigen Gutachten LOS 89
ergeben werden, dabei handelt es sich um geschätzte Kosten
16. Reserve
10 % Reserve für unvorhersehbare Leistungen wie z. Bsp. Sanierung Innenputz,
Mengenmehrungen gegenüber den Leistungsverzeichnissen
17. Zu Lfd. Nr. 1, 2, 3
4, 5, 89, 16, 16
Diese Leistungen sind auf eine unzureichende Ausführungsplanung und mangelhafte
Erstellung des Leistungsverzeichnisses zurückzuführen.
18.
Die
Beauftragung der ergänzenden Leistung ist aus baufachtechnischer Sicht
notwendig um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten.
- Lösung
Nach § 105 Abs. 1
KVG LSA sind außerplanmäßige Auszahlungen nur zulässig, wenn die Auszahlungen
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Auszahlungen
sind insofern unabweisbar, da sie für die Fertigstellung der Maßnahme benötigt
werden. Die Inbetriebnahme der Sporthalle wäre sonst nicht möglich. Die Deckung
ist gewährleistet wie folgt gewährleistet:
1.
5.3.8.1/2014 Mischwasserkanal Sülzestraße – 140.000,00 €
2.
5.3.8.1/5063 OT Neustaßfurt - Maßnahmen zur
Niederschlagswasserbesei-
tigung - 150.000,00 €
3.
1.2.8.1/7042 Katastrophenschutz – Stromerzeuger -
30.000,00 €
4.
Verringerung
der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten um 5.000,00 €
Zu 1. Die Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Wasser- und Abwasserzeckverband
„Bode-
Wipper“ führt für die Stadt Staßfurt erst in 2019 zu Auszahlungen,
welche dann im Haushaltsplan 2019 neu eingeplant werden müssen.
Zu 2. In diesem Jahr werden nur Planungsleistungen beauftragt. Die
Maßnahme kommt erst ab 2019 zur Ausführung.
Zu 3. Die Anschaffung des Stromerzeugers kann in das Folgejahr
verschoben werden.
Zu 4. Durch die voraussichtlich geringere Inanspruchnahme der
Kreditermächtigung verringern sich die Auszahlungen für die Kredittilgung.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch die vorhandenen Deckungsquellen kommt es nicht zu einer
Haushaltsverschlechterung.
Anlagenverzeichnis:
-
Gesamtübersicht
Kosten Dreifeld-Sporthalle
-
Übersicht Mehrkosten
-
Nachtragsangebot der
STRABAG vom 29.11.2017
-
Nachtragsangebot
VISTA Bau GmbH vom 12.12.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von
325.000,00 € für die Maßnahme 4.2.4.1.4011 – Dreifeldsporthalle. Die Deckung
erfolgt aus:
1.
5.3.8.1/2014
Mischwasserkanal Sülzestraße –
140.000,00 €
2.
5.3.8.1/5063
OT Neustaßfurt - Maßnahmen zur
Niederschlagswasserbeseitigung - 150.000,00 €
3.
1.2.8.1/7042
Katastrophenschutz – Stromerzeuger
- 30.000,00 €
4.
Verringerung
der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten um 5.000,00 €
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
325.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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- 325.000 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
4.2.4.1.014/4011 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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