Sachverhalt:
Begründung:
In der kommunalpolitischen Diskussion
nach Abschluss der Eingemeindungsprozesse zur Bildung der heutigen Stadt Staßfurt
wurde immer wieder die Bildung eines Staßfurter Ortschaftsrates für die
„Kernstadt“ diskutiert. Dies war bisher auf Grund der gültigen
kommunalrechtlichen Gesetzeslage im Nachgang nicht möglich. Nach nun
vorliegendem Gesetzt zur Änderung des
Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften
stellt sich hier nun eine neue Handlungsoption dar.
Die UBvS - Unabhängige
Bürgervertretung Staßfurt möchte somit die sich darstellende Chance nutzen und
den Staßfurterinnen und Staßfurtern mit der Kommunalwahl am 26.05.2019 eine
basisdemokratische Beteiligungsoption in Form eines Ortschaftsrates für das
Gebiete der Kernstadt über einen Ortschaftsrat Staßfurt ermöglichen. Hier
können dann analog der praktizierten Vorgehensweise mit den Ortschafträten
Athensleben, Förderstedt, Hohenerxleben, Löderburg, Neundorf und Rathmanndorf,
die den Ortsteil Staßfurt betreffenden Themen eigenständig beraten und
vorberaten werden. Dies hat aus Sicht der UBvS neben der demokratischen Wahl-
und Beteiligungsfunktion auch indentitätsstiftende Funktion.
Im vorberatenden Ausschuss, dem
bereits gebildeten Redaktionsausschuss, können die Vorlagen, die Stärke der
Ortschaftsräte, die erforderliche Hauptsatzungsänderung und ggf. erforderliche
Festlegungen zur Vorbereitung der Kommunalwahl 2019 vorberaten werden.
Anlagenverzeichnis:
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Sachantrag
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird in
Vorbereitung der Kommunalwahl 2019
beauftragt, dem Stadtrat der Stadt Staßfurt fristwahrend die
erforderlichen Dokumente und Beschlussvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen,
die die Wahl eines Ortschaftsrates
Staßfurt für das Gebiet der sogenannten „Kernstadt“ sicherstellen.
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt legt
ergänzend fest, dass als vorberatender Ausschuss der gebildete
Redaktionsausschuss fungiert.