Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2017 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb
Vorlage
0659/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH wurde entsprechend des Beschlusses des Betriebsausschusses vom 07.03.2018 beauftragt, die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, durchzuführen. Dem Stadtpflegebetrieb Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, wurde für die Buchführung 2017 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Staßfurt liegt ebenfalls ein Feststellungsvermerk vom 21.09.2018 vor, nach dem die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.

Der Jahresabschluss ist festzustellen.

 

  • Lösung

Gemäß § 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA stellt der Stadtrat den Jahresabschluss des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, fest.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Bericht Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH

- Angaben über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns (Formblatt 7)

- Feststellungsvermerk Rechnungsprüfung der Stadt Staßfurt

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, gemäß § 19 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.