Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH wurde entsprechend des
Beschlusses des Betriebsausschusses vom 07.03.2018 beauftragt, die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der
Stadt Staßfurt, durchzuführen. Dem Stadtpflegebetrieb Staßfurt, Eigenbetrieb
der Stadt Staßfurt, wurde für die Buchführung 2017 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt. Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Staßfurt liegt ebenfalls ein
Feststellungsvermerk vom 21.09.2018 vor, nach dem die Prüfung zu keinen
Einwendungen geführt hat.
Der Jahresabschluss ist festzustellen.
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt
Staßfurt, fest.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Bericht Dr. Dornbach &
Partner Treuhand GmbH
- Angaben über die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns
(Formblatt 7)
- Feststellungsvermerk
Rechnungsprüfung der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Feststellung des
Jahresabschlusses 2017 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der
Stadt Staßfurt, gemäß § 19 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.