Betreff
Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters für die Kommunalwahl am 26.05.2019
Vorlage
0663/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Mit der Beschlussvorlage soll ein Wahleiter und ein Stellvertreter für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 berufen werden und bestimmt werden, dass  die Stadt Staßfurt für diese Wahlen nicht in Wahlbereiche aufgeteilt wird.

Gemäß den Regelungen des § 9 Abs.1 KWG LSA ist in den Gemeinden der Bürgermeister der Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils sein Vertreter im Amt. Der Stadtrat kann andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen.

Wegen der umfangreichen Tätigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen ist es ratsam,  Beschäftigte der Gemeinde mit der Aufgabe des Wahlleiters und des Stellvertreters zu betrauen.

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, Frau Antje Herwig zur Wahlleiterin und Herrn Riccardo Achilles zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

Beide sind Bürger des Wahlgebietes.

 

Bei der Wahl zu den Ortschafts- und Stadträten bildet das Wahlgebiet einen Wahlbereich.

Der Rat kann nach Festlegung des Wahltages gemäß § 7 Abs1 Satz 2 KWG LSA bei kreisangehörigen Gemeinden über 3000 Einwohner das Wahlgebiet in Wahlbereiche von annähernd gleicher Größe einteilen.

Wie bereits bei den bisherigen Kommunalwahlen wird vorgeschlagen, die Stadt Staßfurt nicht in Wahlbereiche aufzuteilen.

 

  • Lösung

Beschlussfassung über die Berufung der vorgeschlagenen Wahlleiterin und des Stellvertreters.

 

  • Alternativen

Berufung von anderen Bürgern oder Wahrnehmung der Funktionen des Wahlleiters und seines Stellvertreters durch den Oberbürgermeister und seinem Stellvertreter.

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, Frau Antje Herwig zur Wahlleiterin und Herrn Riccardo Achilles als stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl am 26.05.2019 zu berufen.

Das Wahlgebiet der Stadt Staßfurt wird nicht in Wahlbereiche aufgeteilt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.