Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit der Beschlussvorlage soll ein Wahleiter und ein Stellvertreter für
die Kommunalwahlen am 26.05.2019 berufen werden und bestimmt werden, dass die Stadt Staßfurt für diese Wahlen nicht in
Wahlbereiche aufgeteilt wird.
Gemäß den Regelungen des § 9 Abs.1 KWG LSA ist in den Gemeinden der
Bürgermeister der Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils sein Vertreter
im Amt. Der Stadtrat kann andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und zum
Stellvertreter berufen.
Wegen der umfangreichen Tätigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen ist
es ratsam, Beschäftigte der Gemeinde mit
der Aufgabe des Wahlleiters und des Stellvertreters zu betrauen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, Frau Antje Herwig zur Wahlleiterin und
Herrn Riccardo Achilles zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.
Beide sind Bürger des Wahlgebietes.
Bei der Wahl zu den Ortschafts- und Stadträten bildet das Wahlgebiet
einen Wahlbereich.
Der Rat kann nach Festlegung des Wahltages gemäß § 7 Abs1 Satz 2 KWG LSA
bei kreisangehörigen Gemeinden über 3000 Einwohner das Wahlgebiet in
Wahlbereiche von annähernd gleicher Größe einteilen.
Wie bereits bei den bisherigen Kommunalwahlen wird vorgeschlagen, die
Stadt Staßfurt nicht in Wahlbereiche aufzuteilen.
- Lösung
Beschlussfassung über die Berufung der vorgeschlagenen Wahlleiterin und
des Stellvertreters.
- Alternativen
Berufung von anderen Bürgern oder Wahrnehmung der Funktionen des
Wahlleiters und seines Stellvertreters durch den Oberbürgermeister und seinem
Stellvertreter.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, Frau Antje Herwig zur
Wahlleiterin und Herrn Riccardo Achilles als stellvertretenden Wahlleiter für
die Kommunalwahl am 26.05.2019 zu berufen.
Das Wahlgebiet der Stadt Staßfurt wird nicht in Wahlbereiche aufgeteilt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.