Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Auf der Grundlage des § 16 Absatz (1) des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG)
ist für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan
aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus
-
dem
Erfolgsplan, der alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthält und entsprechend der Gewinn- und
Verlustrechnung nach § 275 Handelsgesetzbuch zu gliedern ist,
-
dem
Vermögensplan, der alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben sowie die
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,
-
der
Stellenübersicht, die alle im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für
Angestellte und Arbeiter enthält.
- Lösung
Beschluss des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die Mittel sind
durch die Stadt Staßfurt als Aufgabenträger zur Verfügung zu stellen und in der
Haushaltsplanung 2019 zu berücksichtigen.
Anlagenverzeichnis:
- Wirtschaftsplan 2019 Stadtpflegebetrieb
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Staßfurt beschließt den Wirtschaftsplan des
Stadtpflegebetriebes
Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Wirtschaftsjahr 2019.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
|
|
||||
|
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
|
3.697,6 T€ |
|
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
|
||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
||||
|
|||||
einmalig |
|
laufend |
|
||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
X |
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Investitionstätigkeit |
Finanzplan - Kostenstelle: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
Ergebnisplan - Kostenstelle: |
|
|||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
|
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
|
durch einen Nachtragshaushalt |
|||