Betreff
Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Wirtschaftsjahr 2019
Vorlage
0683/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Auf der Grundlage des § 16 Absatz (1) des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) ist für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

-       dem Erfolgsplan, der alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthält  und entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Handelsgesetzbuch zu gliedern ist,

-       dem Vermögensplan, der alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,

-       der Stellenübersicht, die alle im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter enthält.

 

  • Lösung

Beschluss des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind durch die Stadt Staßfurt als Aufgabenträger zur Verfügung zu stellen und in der Haushaltsplanung 2019 zu berücksichtigen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Wirtschaftsplan 2019  Stadtpflegebetrieb

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Staßfurt beschließt den Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes

Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Wirtschaftsjahr 2019.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

 

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

 

3.697,6 T€

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

 

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

     

 

einmalig

 

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

X

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

 

durch einen Nachtragshaushalt