Betreff
Satzung über die Aufhebung der Sanierungsatzung „Löderburg – Ortskern“
Vorlage
0695/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Jahr 2001 wurde im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Programmaufnahme in das Landesprogramm "Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich" für die damalige Gemeinde Löderburg erheblicher Untersuchungsbedarf auch im Hinblick auf städtebauliche Mängel und vornehmlich auf funktionale Missstände für den Ortskern festgestellt. Zur Konkretisierung dieser Feststellungen hatte die Gemeinde Löderburg durch Beschluss des Gemeinderates vom 07.06.2001 vorbereitende Untersuchungen in Auftrag gegeben. Im Juni 2002 lagen die Ergebnisse dieser vorbereitenden Untersuchungen vor. Auf diesen und auf Grundlage der Verfahrensvorschriften für die Durchführung von Maßnahmen des Programms "Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich" wurde das Sanierungsgebiet „Löderburg - Ortskern“ förmlich festgelegt. Im April 2008 wurde durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt die 1. Änderungssatzung beschlossen und anschließend rechtswirksam veröffentlicht.

Durch die seitdem im Sanierungsgebiet umgesetzten Maßnahmen wurden große Bereiche öffentlicher Flächen und Straßenräume im Sanierungsgebiet neu geordnet und instand gesetzt, städtebauliche Missstände an kommunalen und privaten Grundstücken konnten durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln beseitigt werden. Im Jahr 2012 erhielt die Stadt Staßfurt letztmalig Landesmittel aus dem Förderprogramm Sanierung im ländlichen Bereich für das Sanierungsgebiet in Löderburg.

Beginnend im Jahr 2015 wurde durch die Stadt Staßfurt die Möglichkeit genutzt, den in Sanierungsgebieten durch die Grundstückseigentümer gemäß § 154 BauGB zu entrichtenden Ausgleichsbetrag durch freiwillige Ablösevereinbarungen vorzeitig zu erheben und diese Mittel in die Sanierungsmaßnahme einfließen zu lassen. Hierdurch wurden rd. 78 T€, schwerpunktmäßig in den Jahren 2015/2016, eingenommen. Weitere freiwillige Ablösungen des Ausgleichsbetrages durch private Grundstückseigentümer sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.

Nur mit kommunalen Finanzen und ohne Bereitstellung von Fördermitteln seitens des Landes erweist sich eine Weiterführung der Sanierungsmaßnahme „Löderburg - Ortskern“ mit investiven Maßnahmen künftig als undurchführbar. Formulierte und noch nicht erreichte Sanierungsziele können auf Grund der begrenzten Haushaltsmittel aus eigener Kraft nicht weiter planbar realisiert werden.

Vor diesem Hintergrund ergeht der Beschlussvorschlag, die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Löderburg - Ortskern“ aufzuheben.

 

  • Ziel der Vorlage

Aufhebung des Sanierungsgebietes „Löderburg – Ortskern“

 

  • Lösung

Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebietes „Löderburg – Ortskern“

 

  • Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Löderburg – Ortskern“

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Löderburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Löderburg - Ortskern“ vom 30.05.2002 (Gemeinderat Löderburg, veröffentlicht am 03.07.2002), gemeinsam mit der 1. Änderungssatzung vom 03.04.2008 (Stadtrat der Stadt Staßfurt, veröffentlicht am 13.06.2008),  zum 01.04.2019.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.