Sachverhalt:
Im Jahr 2001 wurde im Zusammenhang mit
der Vorbereitung der Programmaufnahme in das Landesprogramm
"Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich" für die
damalige Gemeinde Löderburg erheblicher Untersuchungsbedarf auch im Hinblick
auf städtebauliche Mängel und vornehmlich auf funktionale Missstände für den
Ortskern festgestellt. Zur Konkretisierung dieser Feststellungen hatte die
Gemeinde Löderburg durch Beschluss des Gemeinderates vom 07.06.2001
vorbereitende Untersuchungen in Auftrag gegeben. Im Juni 2002 lagen die
Ergebnisse dieser vorbereitenden Untersuchungen vor. Auf diesen und auf
Grundlage der Verfahrensvorschriften für die Durchführung von Maßnahmen des
Programms "Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich"
wurde das Sanierungsgebiet „Löderburg - Ortskern“ förmlich festgelegt. Im April
2008 wurde durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt die 1. Änderungssatzung
beschlossen und anschließend rechtswirksam veröffentlicht.
Durch die seitdem im Sanierungsgebiet
umgesetzten Maßnahmen wurden große Bereiche öffentlicher Flächen und
Straßenräume im Sanierungsgebiet neu geordnet und instand gesetzt,
städtebauliche Missstände an kommunalen und privaten Grundstücken konnten durch
den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln beseitigt werden. Im Jahr 2012
erhielt die Stadt Staßfurt letztmalig Landesmittel aus dem Förderprogramm
Sanierung im ländlichen Bereich für das Sanierungsgebiet in Löderburg.
Beginnend im Jahr 2015 wurde durch die Stadt Staßfurt
die Möglichkeit genutzt, den in Sanierungsgebieten durch die
Grundstückseigentümer gemäß § 154 BauGB zu entrichtenden Ausgleichsbetrag durch
freiwillige Ablösevereinbarungen vorzeitig zu erheben und diese Mittel in die
Sanierungsmaßnahme einfließen zu lassen. Hierdurch wurden rd. 78 T€,
schwerpunktmäßig in den Jahren 2015/2016, eingenommen. Weitere freiwillige
Ablösungen des Ausgleichsbetrages durch private Grundstückseigentümer sind aus
heutiger Sicht nicht zu erwarten.
Nur mit kommunalen Finanzen und ohne Bereitstellung
von Fördermitteln seitens des Landes erweist sich eine Weiterführung der
Sanierungsmaßnahme „Löderburg - Ortskern“ mit investiven Maßnahmen künftig als
undurchführbar. Formulierte und noch nicht erreichte Sanierungsziele können auf
Grund der begrenzten Haushaltsmittel aus eigener Kraft nicht weiter planbar
realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund ergeht der
Beschlussvorschlag, die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Löderburg -
Ortskern“ aufzuheben.
- Ziel der Vorlage
Aufhebung des Sanierungsgebietes „Löderburg – Ortskern“
- Lösung
Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebietes „Löderburg – Ortskern“
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagenverzeichnis:
- Satzung über die Aufhebung der
Sanierungssatzung „Löderburg – Ortskern“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung der Satzung der
Gemeinde Löderburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Löderburg - Ortskern“ vom 30.05.2002 (Gemeinderat Löderburg, veröffentlicht am
03.07.2002), gemeinsam mit der 1. Änderungssatzung vom 03.04.2008 (Stadtrat der
Stadt Staßfurt, veröffentlicht am 13.06.2008),
zum 01.04.2019.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.