Betreff
Sachantrag zur Einstellung von 2 Mitarbeitern in der Jugendarbeit
Vorlage
0700/2019
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

 

Begründung:

Gemäß §11 SGB 8 sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist im Haushaltsplan 2019 im Produkt „Einrichtungen der Jugendarbeit“ das Ziel Förderung der Jugendarbeit gemäß Kinder-und Jugendentwicklungsplan definiert. Als eine der dazu notwendigen Leistungen wir die Bereitstellung von Einrichtungen der Jugendarbeit in Form von Jugendclubs und Jugendcentren in eigener Trägerschaft einschließlich von für die Jugendarbeit qualifiziertem Personal genannt.

Laut Kinder- und Jugendentwicklungsplan sollen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der offenen Kinder-und Jugendarbeit ein komplexes Anforderungsprofil erfüllen. Aufgrund der Offenheit des Arbeitsfeldes ist eine vielfältige Methodenkompetenz in der allgemeinen und themenspezifischen Kinder-und Jugendarbeit notwendig, um bedarfsgerechte Angebote für die Zielgruppen zur Verfügung zu stellen.

Dies kann aus unserer Sicht nur mit hauptberuflich Beschäftigten gewährleistet werden, zu deren Unterstützung ehrenamtliche Menschen sowie Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst herangezogen werden können. Beschäftigungen im Rahmen des SGB2 (sogenannte ein Euro Jobs) halten wir vor dem Hintergrund der drastisch veränderten arbeitsmarktpolitischen Gesamtlage zunehmend als ungeeignet.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Sachantrag

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt die Verwaltung im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 die Voraussetzungen zur Schaffung von 2 Planstellen für Mitarbeiter in der Jugendarbeit, hier ganz speziell zur Betreuung der Jugendeinrichtungen in den Ortsteilen Atzendorf, Brumby, Förderstedt und Glöthe zu schaffen. Dies soll vorrangig durch Umsetzung bereits vorhandener Mitarbeiter geschehen. Ist dies objektiv nicht möglich, so sind entsprechend qualifizierte Personen einzustellen. Dabei sind nach Möglichkeit sowohl arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente und andere einschlägige Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der EU zu nutzen.