Betreff
1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
0702/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch die Abstufung der Verkehrsanlage mit der Bezeichnung Üllnitzer Straße L63 in Brumby, ist eine umfangreiche Straßenreinigung hier nicht mehr erforderlich. Durch die Herstellung der Ortsumfahrung ist das Verkehrsaufkommen geringer geworden und der Verschmutzungsgrad im Verhältnis ebenso. 

Die Reinigungspflicht der Straße obliegt dann den Anliegern.

 

  • Ziel der Vorlage

Änderung des Straßenverzeichnisses zur Reinigung der Straße durch die Stadt

 

  • Lösung

 Entfernen der Straße Üllnitzer Straße in Brumby aus dem Straßenverzeichnis zu § 5.

 

  • Alternativen

Keine.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Veränderung der Leistungsbeschreibung im Rahmen der Zielvereinbarung. (Ein Straßenzug weniger.) Es werden keine Straßenreinigungsgebühren für die Anlieger erhoben.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Satzungsentwurf

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

170.200 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

800,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt