Sachverhalt:
Durch die Abstufung der Verkehrsanlage mit der Bezeichnung Üllnitzer
Straße L63 in Brumby, ist eine umfangreiche Straßenreinigung hier nicht mehr
erforderlich. Durch die Herstellung der Ortsumfahrung ist das Verkehrsaufkommen
geringer geworden und der Verschmutzungsgrad im Verhältnis ebenso.
Die Reinigungspflicht der Straße obliegt dann den Anliegern.
- Ziel der Vorlage
Änderung des Straßenverzeichnisses zur Reinigung der Straße durch die
Stadt
- Lösung
Entfernen der Straße Üllnitzer
Straße in Brumby aus dem Straßenverzeichnis zu § 5.
- Alternativen
Keine.
- finanzielle Auswirkungen
Veränderung der Leistungsbeschreibung im Rahmen der Zielvereinbarung.
(Ein Straßenzug weniger.) Es werden keine Straßenreinigungsgebühren für die
Anlieger erhoben.
Anlagenverzeichnis:
- Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die 1. Satzung zur Änderung der
Straßenreinigungssatzung.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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170.200 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
€ |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
800,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung
Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle
Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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