Sachverhalt:
Nach dem BestattG LSA sind Friedhöfe so anzulegen, zu gestalten und zu
betreiben, dass diese den Grundsätzen der Würde und Achtung vor den
verstorbenen Personen entsprechen (§ 19 Abs. 1 BestattG LSA). Dieses
Leistungssoll hat nach den Grundsätzen der Pietät zu erfolgen und ist in den
Satzungen zu regeln.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Mobilität der Bevölkerung
werden in den letzten Jahren Urnengemeinschaftsanlagen bevorzugt. Durch die
Errichtung der neuen Grabanlage auf dem Friedhof im OT Förderstedt werden
halbanonyme Bestattungen sowie der Erwerb eines 2-stelligen Urnengrabes in
einer Gemeinschaftsanlage ermöglicht.
- Ziel der Vorlage
Erweiterung des
Leistungsangebotes auf dem Friedhof
- Lösung
Herstellung einer
neuen Grabanlage mit zwei neuen Grabarten auf dem Friedhof in Förderstedt.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
ca. 20.000,00 €
Anlagenverzeichnis:
- Entwurfsplan Februar 2019
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und
Vergaben beschließt die Entwurfsplanung zum Ausbau einer neuen Grabanlage mit
den Grabarten Halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage und Urnengemeinschaftsanlage
für Paare auf dem Friedhof in Förderstedt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
30.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
5.5.3.1.071/7852000 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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