Betreff
Entwurfsplanung zum Ausbau einer halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage in Staßfurt, OT Förderstedt.
Vorlage
0703/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem BestattG LSA sind Friedhöfe so anzulegen, zu gestalten und zu betreiben, dass diese den Grundsätzen der Würde und Achtung vor den verstorbenen Personen entsprechen (§ 19 Abs. 1 BestattG LSA). Dieses Leistungssoll hat nach den Grundsätzen der Pietät zu erfolgen und ist in den Satzungen zu regeln.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Mobilität der Bevölkerung werden in den letzten Jahren Urnengemeinschaftsanlagen bevorzugt. Durch die Errichtung der neuen Grabanlage auf dem Friedhof im OT Förderstedt werden halbanonyme Bestattungen sowie der Erwerb eines 2-stelligen Urnengrabes in einer Gemeinschaftsanlage  ermöglicht.

 

  • Ziel der Vorlage

Erweiterung des Leistungsangebotes auf dem Friedhof

 

  • Lösung

Herstellung einer neuen Grabanlage mit zwei neuen Grabarten auf dem Friedhof in Förderstedt.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

ca. 20.000,00 €

 


Anlagenverzeichnis:

                - Entwurfsplan Februar 2019

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Vergaben beschließt die Entwurfsplanung zum Ausbau einer neuen Grabanlage mit den Grabarten Halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage und Urnengemeinschaftsanlage für Paare auf dem Friedhof in Förderstedt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

30.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

5.5.3.1.071/7852000

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

         

     

Folgeaufwand in Höhe von

 

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

         

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt