Betreff
Haushaltssatzung 2019
Vorlage
0704/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Nach § 100 KVG LSA hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushalt ist nach § 98 KVG LSA in jedem Haushaltsjahr in der Planung der Erträge und Aufwendungen auszugleichen. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen mindestens erreichen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2019 nach den Regelungen des Neues Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wurde durch den Oberbürgermeister erstmals in der Sitzung des Stadtrates am 22. November 2018 eingebracht. Der Planentwurf ist im Ergebnisplan nicht ausgeglichen. Durch die Inanspruchnahme von Rücklagen aus Überschüssen der Ergebnisse erfolgt der Ausgleich nach § 98 Abs. 3 KVG LSA.

 

Das Inkrafttreten einer Haushaltssatzung ist die Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Einrichtungen sowie Erledigung der Aufgaben nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und der Beschlusslage des Stadtrates und zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen.

 

  • Lösung

Erforderlich ist ein Beschluss über eine den Rechtsvorschriften entsprechende und damit durch die Kommunalaufsicht nicht zu beanstandende und genehmigungsfähige Haushaltssatzung mit Haushaltsplan. Vom Stadtrat bestätigte Änderungsanträge werden berücksichtigt. Zur weiteren Erläuterung wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan hingewiesen.

 

  • Alternativen

Wird die Haushaltssatzung nicht beschlossen oder kann die beschlossene Haushaltssatzung nicht in Kraft treten, befindet sich die Stadt weiterhin nach § 104 KVG LSA in der vorläufigen Haushaltsführung.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die beschlossene und von der Kommunalaufsicht nicht beanstandete Haushaltssatzung ist u. a. die Grundlage für die Durchführung investiver Maßnahmen (siehe Haushaltsplan).

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Haushaltssatzung der Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2019 mit                                 

              Haushaltsplan (Haushaltsplan liegt den Ratsmitgliedern vor)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2019.