Betreff
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
Vorlage
0705/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf Grund der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) durch das zweite Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBL. LSA S. 133).

Des Weiteren sind aufgrund der Fusionierung der Ortsfeuerwehren Förderstedt, Glöthe und Üllnitz zur Ortsfeuerwehr Südliche Börde Anpassungen erforderlich.

 

  • Lösung

Beschlussfassung einer neuen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.

Hinweise der Kommunalaufsicht aus der Vorprüfung wurden eingearbeitet.

 

  • Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Entwurf Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt

-       Synopse der Altfassung - Neufassung Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.