Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf
Grund der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalts vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) durch das zweite Gesetz
zur Änderung des Brandschutzgesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBL. LSA S. 133).
Des Weiteren sind aufgrund der Fusionierung
der Ortsfeuerwehren Förderstedt, Glöthe und Üllnitz zur Ortsfeuerwehr Südliche
Börde Anpassungen erforderlich.
- Lösung
Beschlussfassung einer neuen Satzung der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.
Hinweise der Kommunalaufsicht aus der
Vorprüfung wurden eingearbeitet.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
- Synopse
der Altfassung - Neufassung Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.