Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt konnte in den letzten Haushaltsjahren den
Haushaltsplan nach § 98 (3) KVG LSA in den Erträgen und Aufwendungen
ausgleichen. Problematisch stellte sich die Lage in der Finanzplanung dar.
Insbesondere reichte das Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht
aus, um die Tilgung von Krediten voll umfänglich zu erwirtschaften oder einen
positiven Beitrag zu den Investitionen zu gewährleisten. Dadurch bedingt ist
eine Erhöhung des negativen Bestandes an Finanzmittel am Ende des
Haushaltsjahres festzustellen. Die Vorschrift des § 8 (3) KomHVO wird hier
nicht eingehalten.
So erging schon mit der Verfügung zur Haushaltssatzung der Stadt
Staßfurt für das Haushaltsjahr 2015 durch die Kommunalaufsicht die Auflage, ein
Konzept zur Sicherung der zukünftigen dauernden Leistungsfähigkeit in Bezug auf
die Finanzplanung vorzulegen.
Mit der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes 2019 musste festgestellt
werden, dass der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur nach § 98 Abs. 3 Nr. 1
Satz 2 KVG LSA möglich ist.
Trotz Ausgleich des Ergebnisplanes stellt sich die Lage in der
Finanzplanung auch im Haushaltsplanentwurf vom 22.11.2018 für das Jahr 2019
problematisch dar. Aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit, welches
sich ab 2021 positiv gestaltet, kann die Kredittilgung nicht vollständig
finanziert werden.
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
- 35,5 T€ |
- 14,0 T€ |
1.488,8 T€ |
1.623,5 T€ |
Kredittilgung |
2.199,5 T€ |
2.623,2 T€ |
2.847,0 T€ |
2.984,0 T€ |
Beiträge zur Finanzierung der Investitionen können nicht geleistet
werden.
Die Kommunalaufsicht hat mit der Verfügung zur Haushaltssatzung der
Stadt Staßfurt für das Haushaltsjahr 2018 vom 24.01.2018 die Auflage erteilt,
die Fortführung des Konzeptes zur Sicherung der zukünftigen dauernden
Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Finanzplanung mit der Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2019 vorzulegen.
- Lösung
Die Maßnahmen des 2016 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes
wurden überprüft und aktualisiert.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Siehe Anlage.
Anlagenverzeichnis:
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Konzept
zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Zusammenstellung der
Maßnahmen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Fortschreibung des
Konzeptes zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit.