Betreff
Wiederwahl der Schiedsperson der Schiedsstelle Staßfurt I
Vorlage
0711/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

·         Ziel der Vorlage

Nach Ablauf der Amtszeit der Schiedspersonen der Schiedsstelle Staßfurt I am 10.04.2019 soll durch die Beschlussfassung  über die Wiederwahl des bisherigen Vorsitzenden der Schiedsstelle Staßfurt I, Herrn Uwe Ammer, entschieden werden, um somit die gesetzliche Vorgabe der Vorhaltung von Schiedsstellen zu erfüllen. 

 

·         Lösung

Die Amtszeit der Schiedspersonen der Schiedsstelle Staßfurt I endet am 10.04.2019.

Herr Uwe Ammer war bisher Vorsitzender der Schiedsstelle Staßfurt I und hat seine Bereitschaft erklärt, in seiner jetzigen Funktion für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren zur Verfügung zu stehen. Frau Doris Sadeg war weitere Schiedsperson der Schiedsstelle Staßfurt I und hat ebenfalls ihre Bereitschaft erklärt für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Die Voraussetzungen der Wiederwahl wurden geprüft und liegen vor.

Die Schiedsstelle Staßfurt I ist für das Gebiet der Kernstadt Staßfurt und für die Ortsteile Athensleben, Hohenerxleben, Löderburg, Lust, Neundorf (Anhalt), Neu Staßfurt, Rathmannsdorf und Rothenförde zuständig. Daneben gibt es die Schiedsstelle Förderstedt, die für die Ortsteile Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Löbnitz (Bode) und Üllnitz zuständig ist.

Der Stadtrat ist für die Wahl der Schiedspersonen zuständig. Nach den Verfahrensgrundsätzen des  § 56 Abs.3 KVG LSA werden Wahlen geheim mit Stimmzettel vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Stadtrates widerspricht.

 

·         Alternativen

Die Stadt Staßfurt ist gesetzlich verpflichtet Schiedsstellen vorzuhalten. Die Wiederwahl von bereits tätigen Schiedspersonen wird seitens der Amtsgerichte und des Bundes Deutscher Schiedsmänner ausdrücklich begrüßt. Bei der Wahl von noch nicht tätigen Schiedspersonen würden Schulungskosten anfallen und wichtige Erfahrungswerte verloren gehen.

 

·         finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Staßfurt ist verpflichtet die Sachkosten der Schiedsstellen zu tragen, die nicht mehr als 1.000 € im Jahr betragen. Die Stadt Staßfurt erhält die Hälfte der Gebühren, die die Schiedsstellen einnehmen. Diese Beträge sind abhängig von der Anzahl und der Art der Beendigung der Schlichtungsverhandlungen und betragen im Durchschnitt 100 €.

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - keine


Beschlussvorschlag:

Als Schiedsperson für die Schiedsstelle Staßfurt I wird für 5 Jahre als Vorsitzender gewählt:

 

Herr Uwe Ammer

Schunkelstraße 18

39444 Hecklingen

 

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.