Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Salzlandkreis hat mit Schreiben vom 27.02.2019 auf die Beschwerde
der Fraktion UWG Salzland/AfD vom 08.02.2019 zum Zustandekommen des Beschlusses
Nr. 0693/2019, 2. Version über die Ausgleichzahlung für den Badbetrieb des
Schwimmbades der Salzland Center GmbH reagiert und teilt mit, dass dieser
Beschluss formell rechtswidrig zustande gekommen ist. Es wird zunächst von
einer Beanstandung abgesehen, weil im Zuge einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit die Aufhebung der formell
rechtswidrigen Beschlussfassung eigenständig erfolgen soll.
Der Salzlandkreis verweist auf die Notwendig der Vorberatung der
Änderungsanträge zu der Ursprungsbeschlussvorlage und beanstandet insoweit
das Zustandekommen des gefassten
Beschlusses. Zur weiteren Begründung wird auf das als Anlage beigefügte
Schreiben des Salzlandkreises vom 27.02.2019 verwiesen.
Nach der Aufhebung des Beschlusses werden die Ursprungsvorlage des
Beschlusses sowie in einem weiteren Tagesordnungspunkt der aufgehobene
Beschluss Gegenstand der Tagesordnung des
Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport sowie des Ausschusses für Finanzen,
Rechnungsprüfung und Vergaben zur Vorberatung, sowie im Stadtrat zur Beratung
und Beschlussfassung sein.
- Lösung
Aufhebung des Beschlusses
·
Alternativen
- finanzielle Auswirkungen
Anlagenverzeichnis:
- Beschluss-Nr.: 0693/2019, 2. Version,
Ausgleichszahlung Bad
- Schreiben des Salzlandkreises vom 27.02.2019
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des in der
Sitzung des Stadtrates der Stadt Staßfurt am 07.02.2019 gefassten
Beschluss-Nr.0693/2019, 2. Version mit folgendem Wortlaut:
„Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 01.03.2019
die Ausgleichzahlung für den Badbetreib des Schwimmbades im Salzland Center lt.
Vertrag vom 01.01.2015 und seiner Änderung vom 19.06.2017 auf jährlich 25.000 €
zu erhöhen. Diese Ausgleichszahlung wird bis zum 31.12.2020 festgeschrieben.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den geänderten Vertrag nach
Unterzeichnung unverzüglich dem Stadtrat zuzuleiten.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates
jährlich die vorliegende geprüfte Finanzabrechnung des Badbetriebes und einen
Sachbericht (Mindestaussagen: Besucherzahlen, Besucherstaffelung,
Investitionstätigkeit zu Sicherung der Attraktivität des Bades) vorzulegen.“