Betreff
Aufhebung des Beschlusses über die Ausgleichszahlung für die Salzand-Center GmbH ( Beschlussnr.0693/2019 2. Version)
Vorlage
0712/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Der Salzlandkreis hat mit Schreiben vom 27.02.2019 auf die Beschwerde der Fraktion UWG Salzland/AfD vom 08.02.2019 zum Zustandekommen des Beschlusses Nr. 0693/2019, 2. Version über die Ausgleichzahlung für den Badbetrieb des Schwimmbades der Salzland Center GmbH reagiert und teilt mit, dass dieser Beschluss formell rechtswidrig zustande gekommen ist. Es wird zunächst von einer Beanstandung abgesehen, weil im Zuge einer vertrauensvollen Zusammenarbeit  die Aufhebung der formell rechtswidrigen Beschlussfassung eigenständig erfolgen soll.

 

Der Salzlandkreis verweist auf die Notwendig der Vorberatung der Änderungsanträge zu der Ursprungsbeschlussvorlage und beanstandet insoweit das  Zustandekommen des gefassten Beschlusses. Zur weiteren Begründung wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Salzlandkreises vom 27.02.2019 verwiesen.

 

Nach der Aufhebung des Beschlusses werden die Ursprungsvorlage des Beschlusses sowie in einem weiteren Tagesordnungspunkt der aufgehobene Beschluss  Gegenstand der Tagesordnung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport sowie des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben zur Vorberatung, sowie im Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung sein.

 

  • Lösung

 

Aufhebung des Beschlusses

 

·         Alternativen

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Beschluss-Nr.: 0693/2019, 2. Version, Ausgleichszahlung Bad

-       Schreiben des Salzlandkreises vom 27.02.2019

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Staßfurt am 07.02.2019 gefassten Beschluss-Nr.0693/2019, 2. Version mit folgendem Wortlaut:

„Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 01.03.2019 die Ausgleichzahlung für den Badbetreib des Schwimmbades im Salzland Center lt. Vertrag vom 01.01.2015 und seiner Änderung vom 19.06.2017 auf jährlich 25.000 € zu erhöhen. Diese Ausgleichszahlung wird bis zum 31.12.2020 festgeschrieben.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den geänderten Vertrag nach Unterzeichnung unverzüglich dem Stadtrat zuzuleiten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates jährlich die vorliegende geprüfte Finanzabrechnung des Badbetriebes und einen Sachbericht (Mindestaussagen: Besucherzahlen, Besucherstaffelung, Investitionstätigkeit zu Sicherung der Attraktivität des Bades) vorzulegen.“