Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Nach Ablauf der Amtszeit der Schiedspersonen
der Schiedsstelle Staßfurt I am 10.04.2019 soll durch die Beschlussfassung über die Wiederwahl der bisherigen
Schiedsperson der Schiedsstelle Staßfurt I, Frau Doris Sadeg, entschieden
werden, um somit die gesetzliche Vorgabe der Vorhaltung von Schiedsstellen zu
erfüllen.
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Lösung
Die Amtszeit der Schiedspersonen der
Schiedsstelle Staßfurt I endet am 10.04.2019.
Herr Uwe Ammer war bisher Vorsitzender der
Schiedsstelle Staßfurt I und hat seine Bereitschaft erklärt, in seiner jetzigen
Funktion für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren zur Verfügung zu stehen. Frau
Doris Sadeg war weitere Schiedsperson der Schiedsstelle Staßfurt I und hat
ebenfalls ihre Bereitschaft erklärt für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu
stehen.
Die Voraussetzungen der Wiederwahl wurden
geprüft und liegen vor.
Die Schiedsstelle Staßfurt I ist für das
Gebiet der Kernstadt Staßfurt und für die Ortsteile Athensleben, Hohenerxleben,
Löderburg, Lust, Neundorf (Anhalt), Neu Staßfurt, Rathmannsdorf und Rothenförde
zuständig. Daneben gibt es die Schiedsstelle Förderstedt, die für die Ortsteile
Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Löbnitz (Bode) und Üllnitz zuständig
ist.
Der Stadtrat ist für die Wahl der
Schiedspersonen zuständig. Nach den Verfahrensgrundsätzen des § 56 Abs.3 KVG LSA werden Wahlen geheim mit Stimmzettel
vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Stadtrates
widerspricht.
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Alternativen
Die Stadt Staßfurt ist gesetzlich
verpflichtet Schiedsstellen vorzuhalten. Die Wiederwahl von bereits tätigen
Schiedspersonen wird seitens der Amtsgerichte und des Bundes Deutscher
Schiedsmänner ausdrücklich begrüßt. Bei der Wahl von noch nicht tätigen
Schiedspersonen würden Schulungskosten anfallen und wichtige Erfahrungswerte
verloren gehen.
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finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Staßfurt ist verpflichtet die
Sachkosten der Schiedsstellen zu tragen, die nicht mehr als 1.000 € im Jahr
betragen. Die Stadt Staßfurt erhält die Hälfte der Gebühren, die die
Schiedsstellen einnehmen. Diese Beträge sind abhängig von der Anzahl und der
Art der Beendigung der Schlichtungsverhandlungen und betragen im Durchschnitt
100 €.
Anlagenverzeichnis:
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keine
Beschlussvorschlag:
Als Schiedsperson für die Schiedsstelle Staßfurt I wird für 5 Jahre gewählt:
Frau Doris Sadeg
Straße der Solidarität 49
39418 Staßfurt
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt: