Betreff
Stellungnahme der Stadt Staßfurt zur Bundesfachplanung Vorhaben Nr. 5/Abschnitt A
Vorlage
0009/2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH und TenneT TSO GmbH planen den Neubau einer Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wolmirstedt und Isar. Es handelt sich dabei um das Vorhaben Nr. 5 BBPlG, für das die Bundesnetzagentur das Bundesfachplanungsverfahren durchführt.

 

Das Vorhaben Nr. 5 BBPlG setzt sich aus dem Abschnitt A (Sachsen-Anhalt) und Abschnitt  B (Thüringen und Bayern) zusammen. Für den Abschnitt A ist der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und für den Abschnitt B der Übertragungsnetzbetreiber TenneT zuständig.

Die vorliegenden Bundesfachplanungsunterlagen zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 NABEG beziehen sich auf den Abschnitt A.

 

Die Vorhabenträger haben am 08.03.2017 einen Antrag auf Durchführung des Bundesfachplanungsverfahrens gemäß § 6 NABEG für den Abschnitt A bei der Bundesnetzagentur gestellt. Ziel der Bundesfachplanung ist die Festlegung eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors (1.000m Breite), innerhalb dessen im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren der tatsächliche Leitungsverlauf bestimmt wird.

 

In diesem Verfahren hat die Bundesnetzagentur am 03.05.2017 in Magdeburg und am 08.05.2017 in Halle (Saale) öffentliche Antragskonferenzen durchgeführt. In den Konferenzen wurden  Gegenstand und Umfang der für die Trassenkorridore vorzunehmenden Bundesfachplanung erörtert. Auf Grundlage der Ergebnisse hat die Bundesnetzagentur am 06.10.2017 einen Untersuchungsrahmen festgelegt, in dem der Inhalt der von den Vorhabenträgern zu ergänzenden Unterlagen gemäß § 8 NABEG für die Bundesfachplanung bestimmt wurde. Diese Unterlagen wurden der Bundesnetzagentur vorgelegt und am 07.06.2019 für vollständig erklärt. Danach erfolgte die öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Bundesnetzagentur u.a. in der Volkstimme am 08.06.2019. Die Bundesnetzagentur forderte die Träger öffentlicher Belange (u.a. die Stadt Staßfurt) zur Stellungnahme auf. Die Abgabe einer Stellungnahme ist demnach bis zum 19.08.2019 möglich.

 

Das Gebiet der Stadt Staßfurt wird durch das Vorhaben Nr. 5 / Abschnitt A bzw. durch die Trassenkorridorsegmenten (TKS) 007b, 007ca, 007cb, 007d und 007e berührt, d.h. die Gemarkungen der Ortsteile Atzendorf, Förderstedt, Glöthe, Brumby, Löbnitz, Hohenerxleben und Rathmannsdorf sind betroffen. Die Stellungnahme der Stadt Staßfurt bezieht sich daher vordergründig auf diese TKS.

 

Die Stellungnahme ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Ziel der Vorlage

Der Stadtrat billigt die Inhalte der Stellungnahme.

 

Lösung

Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in der vorliegenden Fassung.

 

Alternativen

Der Stadtrat kann die Stellungnahme ändern und/oder ergänzen.

 

finanzielle Auswirkungen

-keine-

 


Anlagenverzeichnis:

-       Stellungnahme der Stadt Staßfurt vom 12.07.2019

-       Kartenauszug Ergebnis Gesamtalternativenvergleich (GAV) mit Vorschlagstrassenkorridor

-       Übersichtskarte (relevante Belange im Trassenkorridor und potenzielle Trassenachse)

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die - in der Beschlussanlage beigefügte - Stellungnahme der Stadt Staßfurt zur Bundesfachplanung Vorhaben Nr. 5 (Höchstspannungsleitung Wolmirstedt- Isar) / Abschnitt A (Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg) gemäß Bundesbedarfsplanungsgesetz (BBPlG) i.V.m. § 9 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.