Sachverhalt:
Die
Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH und TenneT TSO GmbH planen den Neubau
einer Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wolmirstedt
und Isar. Es handelt sich dabei um das Vorhaben Nr. 5 BBPlG, für das die Bundesnetzagentur
das Bundesfachplanungsverfahren durchführt.
Das Vorhaben Nr.
5 BBPlG setzt sich aus dem Abschnitt A (Sachsen-Anhalt) und
Abschnitt B (Thüringen und Bayern)
zusammen. Für den Abschnitt A ist der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und für
den Abschnitt B der Übertragungsnetzbetreiber TenneT zuständig.
Die vorliegenden
Bundesfachplanungsunterlagen zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 9 NABEG beziehen sich auf den Abschnitt A.
Die
Vorhabenträger haben am 08.03.2017 einen Antrag auf Durchführung des
Bundesfachplanungsverfahrens gemäß § 6 NABEG für den Abschnitt A bei der
Bundesnetzagentur gestellt. Ziel der Bundesfachplanung ist die Festlegung
eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors (1.000m Breite),
innerhalb dessen im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren der
tatsächliche Leitungsverlauf bestimmt wird.
In diesem
Verfahren hat die Bundesnetzagentur am 03.05.2017 in Magdeburg und am
08.05.2017 in Halle (Saale) öffentliche Antragskonferenzen durchgeführt. In den
Konferenzen wurden Gegenstand und Umfang
der für die Trassenkorridore vorzunehmenden Bundesfachplanung erörtert. Auf
Grundlage der Ergebnisse hat die Bundesnetzagentur am 06.10.2017 einen
Untersuchungsrahmen festgelegt, in dem der Inhalt der von den Vorhabenträgern
zu ergänzenden Unterlagen gemäß § 8 NABEG für die Bundesfachplanung bestimmt
wurde. Diese Unterlagen wurden der Bundesnetzagentur vorgelegt und am
07.06.2019 für vollständig erklärt. Danach erfolgte die öffentliche
Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Bundesnetzagentur
u.a. in der Volkstimme am 08.06.2019. Die Bundesnetzagentur forderte die Träger
öffentlicher Belange (u.a. die Stadt Staßfurt) zur Stellungnahme auf. Die
Abgabe einer Stellungnahme ist demnach bis zum 19.08.2019 möglich.
Das Gebiet der Stadt Staßfurt wird durch das Vorhaben Nr. 5 / Abschnitt
A bzw. durch die Trassenkorridorsegmenten (TKS) 007b, 007ca, 007cb, 007d und
007e berührt, d.h. die Gemarkungen der Ortsteile Atzendorf, Förderstedt,
Glöthe, Brumby, Löbnitz, Hohenerxleben und Rathmannsdorf sind betroffen. Die
Stellungnahme der Stadt Staßfurt bezieht sich daher vordergründig auf diese
TKS.
Die Stellungnahme ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Ziel der Vorlage
Der Stadtrat billigt die Inhalte der Stellungnahme.
Lösung
Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme in der vorliegenden Fassung.
Alternativen
Der Stadtrat kann die Stellungnahme ändern und/oder ergänzen.
finanzielle Auswirkungen
-keine-
Anlagenverzeichnis:
-
Stellungnahme der
Stadt Staßfurt vom 12.07.2019
-
Kartenauszug Ergebnis
Gesamtalternativenvergleich (GAV) mit Vorschlagstrassenkorridor
- Übersichtskarte (relevante Belange im Trassenkorridor und
potenzielle Trassenachse)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die - in der Beschlussanlage beigefügte -
Stellungnahme der Stadt Staßfurt zur Bundesfachplanung Vorhaben Nr. 5
(Höchstspannungsleitung Wolmirstedt- Isar) / Abschnitt A (Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg)
gemäß Bundesbedarfsplanungsgesetz (BBPlG) i.V.m. § 9
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.