Betreff
Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Hohenerxleben
Vorlage
0030/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Ortschaftsrat gibt sich gem. § 81 Abs. 4  KVG LSA mit der Mehrheit seiner Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.

 

Durch den Oberbürgermeister wurde, in Anlehnung an den aktuellen Entwurf der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse, ein Entwurf der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates erarbeitet.

 

Für die Ausarbeitung der Beschlussvorlage für die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Staßfurt und seiner Ausschüsse wurde ein zeitweiliger Ausschuss (Redaktionsausschuss) gebildet. In der ersten Sitzung des Redaktionsausschusses am 30.07.2019 wurde den Mitgliedern des Ausschusses der Entwurf der Geschäftsordnung vorgelegt. Es wurden weitere Vorschläge der Ausschussmitglieder diskutiert und abgestimmt. Die Änderungsvorschläge sind in die vorliegende Geschäftsordnung eingeflossen. 

Durch den Beschluss über die Geschäftsordnung werden die inneren Angelegenheiten des Ortschaftsrates geregelt. 

 

  • Lösung

Beschluss der beigefügten Geschäftsordnung.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Entwurf der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Hohenerxleben (Stand: 31.07.2019)

-       Synopse zum Entwurf

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortschaftsrat Hohenerxleben beschließt die Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Hohenerxleben. 

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.