Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Ortschaftsrat gibt sich gem. § 81 Abs.
4 KVG LSA mit der Mehrheit seiner
Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.
Durch den Oberbürgermeister wurde, in
Anlehnung an den aktuellen Entwurf der Geschäftsordnung des Stadtrates und
seiner Ausschüsse, ein Entwurf der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates
erarbeitet.
Für die Ausarbeitung der Beschlussvorlage für
die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Staßfurt und seiner Ausschüsse wurde
ein zeitweiliger Ausschuss (Redaktionsausschuss) gebildet. In der ersten
Sitzung des Redaktionsausschusses am 30.07.2019 wurde den Mitgliedern des
Ausschusses der Entwurf der Geschäftsordnung vorgelegt. Es wurden weitere
Vorschläge der Ausschussmitglieder diskutiert und abgestimmt. Die
Änderungsvorschläge sind in die vorliegende Geschäftsordnung eingeflossen.
Durch den Beschluss über die Geschäftsordnung
werden die inneren Angelegenheiten des Ortschaftsrates geregelt.
- Lösung
Beschluss der beigefügten Geschäftsordnung.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf
der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Hohenerxleben (Stand: 31.07.2019)
- Synopse
zum Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat
Hohenerxleben beschließt die Geschäftsordnung des Ortschaftsrates
Hohenerxleben.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.