Sachverhalt:
Nach § 26 KomHVO ist der Stadtrat mehrmals
jährlich über den Haushaltsvollzug (Erreichung der Finanz- und Leistungsziele)
zu unterrichten. Dazu werden die Ergebnis- und die Finanzrechnung, hier bezogen
auf die Investitionen, zu einem Stichtag mit ggf. notwendigen Erläuterungen zur
Verfügung gestellt. Der letzte Bericht vom 26.02.2019 erfolgte zum Stichtag
31.12.2018.
Dieser Bericht (Anlage) bezieht sich auf
den Stichtag 30.06.2019. Die Ergebnis- und Finanzrechnungen des Gesamthaushaltes
und der Teilhaushalte (Budgets) enthalten die Soll-Stellungen zum Stichtag.
Anlagenverzeichnis:
- Bericht
über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2019 gemäß § 26 KomHVO
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.