Betreff
Sachantrag zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
Vorlage
0122/2020
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

 

Begndung:

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat die Kommunal-Entschädigungsverordnung angepasst. Die Veröffentlichung der Änderungsverordnung wird voraussichtlich Ende Februar 2020 erfolgen und ckwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die in der geltenden Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt festgelegten Aufwandsentschädigungen ssen erhöht werden, um der Besonderheit des ehrenamtlichen Dienstes in den Feuerwehren gerecht werden zu können. Keinem Mitglied sollen selbst zu tragende Kosten aus seinem Dienst für die Allgemeinheit verbleiben. Die besondere Verantwortung im Ehrenamt, vor allem der Kameradinnen und Kameraden mit Führungsaufgaben, bedarf einer angemessenen Würdigung.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Sachantrag

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt §1 (1) der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt zum 01. Januar 2021 und unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Änderungsverordnung der Kommunal-Entschädigungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, wie folgt neu zu fassen:

 

(…)

a) Stadtwehrleiter                                                                                 300,00

b) Stellvertretender Stadtwehrleiter*                                          120,00

c) Ortswehrleiter                                                                                    144,00

d) Stellvertretender Ortswehrleiter*                                              72,00

e) Stadtjugendwart                                                                               110,00

f) Stellvertretender Stadtjugendwart*                                           60,00

g) Kinder- und Jugendwarte der Ortsfeuerwehren                   60,00

h) Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte                             60,00

i) eingesetzte Verbandsführer                                                           30,00

j) eingesetzte Zughrer                                                                       30,00

k) eingesetzte Gruppenhrer                                                           30,00

 

*) Die KomEVO sieht für Vertreter eine Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale bis zu 75 v. H. des Höchstbetrages des Vertretenen vor. Unser Vorschlag wäre, analog zur Entscdigung des Kreisbrandmeisters und seines Vertreters, eine Pauschale von 60 v. H. des Höchstbetrages des Vertretenen.