Sachverhalt:
Begründung:
Das Ministerium für Inneres
und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat die Kommunal-Entschädigungsverordnung angepasst. Die Veröffentlichung der Änderungsverordnung wird voraussichtlich Ende Februar 2020 erfolgen und
rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die in der geltenden Aufwandsentschädigungssatzung der
Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Staßfurt festgelegten Aufwandsentschädigungen müssen erhöht werden, um
der Besonderheit des ehrenamtlichen Dienstes
in
den Feuerwehren gerecht werden zu können. Keinem Mitglied sollen selbst zu tragende Kosten aus
seinem Dienst für die Allgemeinheit
verbleiben.
Die besondere Verantwortung im Ehrenamt, vor allem der Kameradinnen und Kameraden mit Führungsaufgaben, bedarf einer angemessenen Würdigung.
Anlagenverzeichnis:
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Sachantrag
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Staßfurt beschließt §1 (1) der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Staßfurt zum 01. Januar 2021 und unter dem Vorbehalt des
Inkrafttretens der Änderungsverordnung der Kommunal-Entschädigungsverordnung
des Landes Sachsen-Anhalt, wie folgt neu zu fassen:
(…)
a) Stadtwehrleiter 300,00 €
b) Stellvertretender Stadtwehrleiter* 120,00 €
c) Ortswehrleiter 144,00 €
d) Stellvertretender Ortswehrleiter* 72,00 €
e) Stadtjugendwart 110,00 €
f) Stellvertretender Stadtjugendwart* 60,00 €
g) Kinder- und Jugendwarte der Ortsfeuerwehren 60,00 €
h) Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte 60,00 €
i) eingesetzte Verbandsführer 30,00 €
j) eingesetzte Zugführer 30,00 €
k) eingesetzte Gruppenführer 30,00 €
*) Die KomEVO sieht für Vertreter eine Aufwandsentschädigung in Form einer
monatlichen Pauschale bis zu 75 v. H. des Höchstbetrages des Vertretenen vor.
Unser Vorschlag wäre, analog zur Entschädigung des Kreisbrandmeisters und
seines
Vertreters, eine Pauschale von 60 v. H. des Höchstbetrages des Vertretenen.