Betreff
1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Staßfurt und seiner Ausschüsse
Vorlage
0127/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat gibt sich gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit der Mehrheit seiner Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat die Geschäftsordnung in seiner Sitzung am 12.09.2019 beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 10.10.2019 wurde dem Salzlandkreis (Kommunalaufsichtsbehörde) die Geschäftsordnung angezeigt.

 

Am 10.02.2020 (Posteingang 13.02.2020) wurden der Stadt Staßfurt durch den Salzlandkreis die Hinweise mitgeteilt, welche sich aus der kommunalrechtlichen Rechtskontrolle ergeben haben.

 

Um die gegebenen Hinweise umzusetzen und um den Anforderungen der Kommunalaufsicht gerecht zu werden, bedarf es einer Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Die derzeit geltende Geschäftsordnung ist daher zu überarbeiten und die Änderungen durch den Stadtrat zu beschließen.

 

  • Lösung

Beschluss der beigefügten 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse. 

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


                - Hinweise aus der kommunalaufsichtlichen Rechtskontrolle des Salzlandkreises

                - 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Staßfurt und
              seiner Ausschüsse

                - Synopse zur 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt      
              Staßfurt und seiner Ausschüsse
  


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Staßfurt und seiner Ausschüsse.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.