Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat gibt sich gemäß § 59
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit der Mehrheit
seiner Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine
Geschäftsordnung.
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat die
Geschäftsordnung in seiner Sitzung am 12.09.2019 beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.10.2019 wurde dem
Salzlandkreis (Kommunalaufsichtsbehörde) die Geschäftsordnung angezeigt.
Am 10.02.2020 (Posteingang 13.02.2020) wurden
der Stadt Staßfurt durch den Salzlandkreis die Hinweise mitgeteilt, welche sich
aus der kommunalrechtlichen Rechtskontrolle ergeben haben.
Um die gegebenen Hinweise umzusetzen und um
den Anforderungen der Kommunalaufsicht gerecht zu werden, bedarf es einer
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Die derzeit
geltende Geschäftsordnung ist daher zu überarbeiten und die Änderungen durch
den Stadtrat zu beschließen.
- Lösung
Beschluss der beigefügten 1. Änderung der
Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
- Hinweise aus der kommunalaufsichtlichen
Rechtskontrolle des Salzlandkreises
- 1. Änderung der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Staßfurt und
seiner Ausschüsse
- Synopse zur 1. Änderung der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt
Staßfurt und seiner
Ausschüsse
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates
der Stadt Staßfurt und seiner Ausschüsse.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.