Betreff
Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Athensleben
Vorlage
0128/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Ortschaftsrat gibt sich gem. § 81 Abs. 4  KVG LSA mit der Mehrheit seiner Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.

 

Der Ortschaftsrat Athensleben hat die Geschäftsordnung in seiner Sitzung am 19.08.2019 beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 10.10.2019 wurde dem Salzlandkreis (Kommunalaufsichtsbehörde) die Geschäftsordnung angezeigt.

 

Am 19.02.2020 (Posteingang 21.02.2020) wurden der Stadt Staßfurt durch den Salzlandkreis die Hinweise mitgeteilt, welche sich aus der kommunalrechtlichen Rechtskontrolle ergeben.

 

Um die gegebenen Hinweise umzusetzen und den Anforderungen der Kommunalaufsicht gerecht zu werden, bedarf es einer Änderung der Geschäftsordnung. Die derzeitig geltende Geschäftsordnung ist in Bezug auf die Regelungen zur Einsichtnahme in die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen und hinsichtlich Auslegung und Abweichung der Geschäftsordnung zu überarbeiten.

Durch die Klarstellung der Bezeichnung „Vorsitzender“ und „Ortsbürgermeister“ ergibt sich eine Vielzahl von Änderungen. Um diese dennoch übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen, soll die Geschäftsordnung neu beschlossen werden.

 

  • Lösung

Beschluss der beigefügten Geschäftsordnung.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagen:

                - Hinweise aus der kommunalaufsichtlichen Rechtskontrolle des Salzlandkreises

                - Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Athensleben

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortschaftsrat Athensleben beschließt die Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Athensleben.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.