Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Ortschaftsrat gibt sich gem. § 81 Abs.
4 KVG LSA mit der Mehrheit seiner
Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.
Der Ortschaftsrat Löderburg hat die
Geschäftsordnung in seiner Sitzung am 21.08.2019 beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.10.2019 wurde dem
Salzlandkreis (Kommunalaufsichtsbehörde) die Geschäftsordnung angezeigt.
Am 19.02.2020 (Posteingang 21.02.2020) wurden
der Stadt Staßfurt durch den Salzlandkreis die Hinweise mitgeteilt, welche sich
aus der kommunalrechtlichen Rechtskontrolle ergeben.
Um die gegebenen Hinweise umzusetzen und den
Anforderungen der Kommunalaufsicht gerecht zu werden, bedarf es einer Änderung
der Geschäftsordnung. Die derzeitig geltende Geschäftsordnung ist in Bezug auf
die Regelungen zur Einsichtnahme in die Niederschriften der öffentlichen
Sitzungen und hinsichtlich Auslegung und Abweichung der Geschäftsordnung zu
überarbeiten.
Durch die Klarstellung der Bezeichnung
„Vorsitzender“ und „Ortsbürgermeister“ ergibt sich eine Vielzahl von
Änderungen. Um diese dennoch übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen,
soll die Geschäftsordnung neu beschlossen werden.
- Lösung
Beschluss der beigefügten Geschäftsordnung.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen:
- Hinweise aus der kommunalaufsichtlichen
Rechtskontrolle des Salzlandkreises
- Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Löderburg
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat
Löderburg beschließt die Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Löderburg.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.