Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Anpassung der rechtlichen Grundlagen und der neukalkulierten
Kostenerstattungssätze, um eine rechtssichere Feuerwehrkostenersatzsatzung
unter methodisch korrekte Kalkulation zu erhalten.
- Lösung
Der Stadtrat beschließt die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt neu.
Die Anpassung der rechtlichen Grundlagen und die Neukalkulation erfolgte
in Zusammenarbeit mit der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH.
Grundlage dafür sind die betrieblichen Erträge und Aufwendungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt des Zeitraums 2016 bis 2018.
Prognostische Änderungen (z.B. Erhöhung der Anerkennungspauschale, Änderung der
Aufwandsentschädigung aus 2018) wurden dabei ebenfalls berücksichtigt. Erträge
und Aufwendungen für Kinder- und Jugendfeuerwehr, sowie Öffentlichkeitsarbeit
sind nicht umlagefähig und deshalb nicht in der Kalkulation berücksichtigt
worden.
- Alternativen
Beschluss einer Änderungssatzung über den Kostenersatz für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.
Der besseren Lesbarkeit wird jedoch empfohlen die Satzung neu zu
beschließen.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
Entwurf Satzung der Stadt Staßfurt über den Kostenersatz für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
-
Synopse Altfassung und Neufassung
-
Gegenüberstellung Kostenerstattungssätze
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Neufassung der Satzung
über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Staßfurt (Feuerwehrkostenersatzsatzung).
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.