Betreff
Satzung der Stadt Staßfurt über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Vorlage
0172/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Anpassung der rechtlichen Grundlagen und der neukalkulierten Kostenerstattungssätze, um eine rechtssichere Feuerwehrkostenersatzsatzung unter methodisch korrekte Kalkulation zu erhalten.

 

  • Lösung

Der Stadtrat beschließt die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt neu.

Die Anpassung der rechtlichen Grundlagen und die Neukalkulation erfolgte in Zusammenarbeit mit der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH. Grundlage dafür sind die betrieblichen Erträge und Aufwendungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt des Zeitraums 2016 bis 2018. Prognostische Änderungen (z.B. Erhöhung der Anerkennungspauschale, Änderung der Aufwandsentschädigung aus 2018) wurden dabei ebenfalls berücksichtigt. Erträge und Aufwendungen für Kinder- und Jugendfeuerwehr, sowie Öffentlichkeitsarbeit sind nicht umlagefähig und deshalb nicht in der Kalkulation berücksichtigt worden.

 

  • Alternativen

Beschluss einer Änderungssatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.

Der besseren Lesbarkeit wird jedoch empfohlen die Satzung neu zu beschließen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 


Anlagenverzeichnis:

-       Entwurf Satzung der Stadt Staßfurt über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

-       Synopse Altfassung und Neufassung

-       Gegenüberstellung Kostenerstattungssätze

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt (Feuerwehrkostenersatzsatzung).

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.