Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt ist aufgrund § 54 Abs. 3 WG LSA für die in ihrem
Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied in den
Unterhaltungsverbänden „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“. Die
Verbände sind für die Unterhaltung der in ihrem Verbandsgebiet gelegenen
Gewässer II Ordnung zuständig. Die Mitgliedsgemeinden haben auf Grundlage der
jeweiligen Verbandssatzungen Beiträge an die Unterhaltungsverbände zu zahlen.
Auf Grundlage der zu beschließenden Satzung zur Umlage sollen:
- Der Verbandsbeitrag auf die Eigentümer,
Erbbauberechtige oder Nutzer umgelegt werden (§ 56 WG LSA)
- Die Kosten, welche die
Unterhaltungsverbände dem Land für die Unterhaltung der Gewässer I.
Ordnung zu erstatten haben, auf die Eigentümer, Erbbauberechtige oder
Nutzer umlegt werden (§ 56 i.V. m. § 56a WG LSA) und
- Die in diesem Zusammenhang entstehenden
Verwaltungskosten auf die Umlageschuldner umgelegt werden (§56 WG LSA)
Die bestehende Satzung muss in einigen Punkten aufgrund gesetzlicher
Änderungen sowie technischer und wirtschaftlicher Aspekte angepasst werden
(Anlage 1 Synopse).
-
Rechtsanpassung
·
Umlegung
der Verwaltungskosten, lt. WG LSA gültig ab den 01.01.2016
·
Umrechnung
Erschwernis (von Einwohnerbezug auf Flächenbeitrag; § 6 Abs. 4, 5 alte Satzung)
-
Optimierung
des Verwaltungsaufwandes und Einnahmen
·
Keine
Aufrechnung der Umlage über mehrere Jahre (Festsetzungsverjährungsfrist § 7
Abs. 5 alte Satzung)
·
Wegfall
der Bagatellgrenze
·
Bescheiderstellung
je Unterhaltungsverband, je Eigentümer und je Gemarkung (Programmtechnisch)
-
Redaktionelle
Änderungen
·
Wegfall
beitragsfreier Flächen (§ 7 Abs. 3 alte Satzung)
·
Zusammenfassende
Formulierung der Ordnungswidrigkeitstatbestände (§ 10 alte Satzung)
- Lösung
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung gemäß beigefügter
Anlage 2
- Alternativen
-
Keine
Wird die Änderung nicht beschlossen,
-
Können
Verwaltungskosten nicht umgelegt werden
-
Verwaltungsaufwand
kann nicht optimiert werden
- finanzielle Auswirkungen
Refinanzierung der
getätigten Ausgabe an Unterhaltungsverbände
Anlagenverzeichnis:
- Synopse alte Satzung - Neue Satzung
- geänderte Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Änderung der gemäß § 56
WG LSA erlassenen Satzung (Bekanntmachung Salzlandbote Nr. 316, vom 03.12.2015)
zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“,
„Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern
II. Ordnung sowie zur Umlage der Kostenerstattungen, welche die
Unterhaltungsverbände dem Land für die Unterhaltung der Gewässer I Ordnung zu
erstatten haben.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
5.5.2.1.4321000 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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