Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Teilfläche mit den Abmessungen 60,00m x 18,00 m soll dem Gelände des
Kindergartens „Benjamin Blümchen“ zugeordnet werden. Im Rahmen des
Kindergartenbetriebes soll die Fläche als Außengelände genutzt werden.
- Lösung
Gemäß § 19 (2) des Gesetzes über
die Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt
(Bestattungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt- BestattG LSA vom 05.02.2002 in
Verbindung mit § 3 (1) der Friedhofssatzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt vom
24.11.2011 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.04.2012 und der 2. Änderung
vom 25.09.2015 beschließt der Stadtrat
der Stadt Staßfurt eine Teilfläche des
Friedhofes im Ortsteil Förderstedt aus wichtigem öffentlichen Grund zu
entwidmen und der Nutzung als Freifläche dem Kindergartenbetrieb der
Kindertagestätte „Benjamin Blümchen“ zur Verfügung zu stellen. Teilstücke der
Flurstücke, Gemarkung Förderstedt Flur 2, Flurstück 69, Flurstück 68/1 und eine
Teilfläche des Flurstückes 1258 der Gemarkung Förderstedt, Flur 6 mit den
Gesamtmaßen 60,00 x 18,00 m sollen dem Grundstück der Kindertagesstätte
zugeordnet werden und baulich mit einem Zaun vom Friedhofsgrundstück abgetrennt
werden. Auf der in Rede stehenden Teilfläche befinden sich keine Grabstätten
mit derzeitig noch gültigen Nutzungsrechten. Das Außengelände der
Kindertagesstätte „Benjamin Blümchen“ hat durch den Ersatzneubau der
Einrichtung an Fläche verloren. Zur Förderung der motorischen Entwicklung der
Kindergarten- und Krippenkinder soll ein, nicht mehr genutzter, Teil der
Friedhofsfläche zur Verfügung gestellt werden und das Kindergartengelände
erweitern.
- Alternativen
keine.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Anlage
1 gekennzeichnete Lagepläne
- Anlage
2 Bekanntmachung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entwidmung einer
Teilfläche auf dem Friedhof in Staßfurt, Ortsteil Förderstedt
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.