Betreff
Entwidmung einer Teilfläche auf dem Friedhof in Staßfurt, OT Förderstedt
Vorlage
0203/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Teilfläche mit den Abmessungen 60,00m x 18,00 m soll dem Gelände des Kindergartens „Benjamin Blümchen“ zugeordnet werden. Im Rahmen des Kindergartenbetriebes soll die Fläche als Außengelände genutzt werden.

 

  • Lösung

Gemäß § 19 (2)  des Gesetzes über die Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt- BestattG LSA vom 05.02.2002 in Verbindung mit § 3 (1) der Friedhofssatzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt vom 24.11.2011 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.04.2012 und der 2. Änderung vom 25.09.2015  beschließt der Stadtrat der Stadt  Staßfurt eine Teilfläche des Friedhofes im Ortsteil Förderstedt aus wichtigem öffentlichen Grund zu entwidmen und der Nutzung als Freifläche dem Kindergartenbetrieb der Kindertagestätte „Benjamin Blümchen“ zur Verfügung zu stellen. Teilstücke der Flurstücke, Gemarkung Förderstedt Flur 2, Flurstück 69, Flurstück 68/1 und eine Teilfläche des Flurstückes 1258 der Gemarkung Förderstedt, Flur 6 mit den Gesamtmaßen 60,00 x 18,00 m sollen dem Grundstück der Kindertagesstätte zugeordnet werden und baulich mit einem Zaun vom Friedhofsgrundstück abgetrennt werden. Auf der in Rede stehenden Teilfläche befinden sich keine Grabstätten mit derzeitig noch gültigen Nutzungsrechten. Das Außengelände der Kindertagesstätte „Benjamin Blümchen“ hat durch den Ersatzneubau der Einrichtung an Fläche verloren. Zur Förderung der motorischen Entwicklung der Kindergarten- und Krippenkinder soll ein, nicht mehr genutzter, Teil der Friedhofsfläche zur Verfügung gestellt werden und das Kindergartengelände erweitern.

 

  • Alternativen

keine.

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Anlage 1 gekennzeichnete Lagepläne

-       Anlage 2 Bekanntmachung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entwidmung einer Teilfläche auf dem Friedhof in Staßfurt, Ortsteil Förderstedt

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.