Betreff
Förderrichtlinie Kleingartenwesen der Stadt Staßfurt
Vorlage
0204/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Ziel ist eine Unterstützung der Kleingartenvereine bei der Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes, welches 2008 durch den Stadtrat beschlossen worden ist, zu sichern und durch einheitliche Kriterien umzusetzen. In erster Linie gilt es beräumte zusammenhängende Flächen zu schaffen, welche dann an die Stadt zurückgegeben werden können.

 Aufgrund des Wegbrechens von Vereinsmitgliedern sind die Vereine nicht mehr in der Lage, den Rückbau eigenständig zu leisten. Mit dieser Unterstützung soll das Vereinsleben stabilisiert (Senkung der Kosten für den einzelnen Pächter) und das Kleingartenwesen wieder attraktiver werden.

 

  • Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Förderrichtlinie zur Bereitstellung der eingenommenen Mittel aus der Leerstandspacht und aus der Pachtzinserhöhung (ca. 50.000 €) für den Rückbau von Teilflächen in den einzelnen Kleingartenanlagen nach Vorlage eines Projektes und Entwicklungsplanes durch die Vereine. Dabei werden nur die Vereine unterstützt, die Mitglied im Regionalverband der Kleingärtner e.V. sind und deren Pachtfläche sich im Eigentum der Stadt Staßfurt befindet.

 

  • Alternativen

Wird der Beschluss nicht gefasst, kann keine Förderung erfolgen. Die Vereine sind allein nicht in der Lage, den notwendigen Rückbau zu finanzieren. Die Stadt Staßfurt muss Teilflächen der Anlagen im unberäumten Zustand (Pflanzungen, Lauben, Wege, Leitungen) zurücknehmen und hat entsprechenden Mehraufwand zu leisten. Eine Folgeverwertung ist dadurch eingeschränkt. Eine Einnahme bzw. weitere Vermarktung (Acker, Wohnbaufläche, A+E Fläche) ist dabei nicht möglich bzw. nicht ohne erhöhte Kosten machbar. Naturschutzfachlich wären die Flächen für uns verloren. Die Stadt muss dann die Verkehrssicherheit (Bäume, Einzäunung) der Flächen gewährleisten sowie anfallende Kosten (Finanzamt) tragen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Mit Beschluss 156/2020 vom 25.06.2020 wurde durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt die Erhöhung des Pachtzinses festgelegt. Diese Mittel und der vereinnahmte Pachtzins aus den Leerstandsgärten sollen den Vereinen nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen für Rückbaumaßnahmen ausgereicht werden.

Je später zusammenhängende Flächen an die Stadt zurückgeben werden können, desto kostenintensiver wird die Herstellung einer Folgenutzung für die Stadt.

Mit Rückgabe der Flächen vor der Beräumung müssten durch die Stadt Planungen inklusive Eingriffs- und Ausgleichsbewertungen durchgeführt werden und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Förderrichtlinie Kleingartenwesen

-       Antrag zur Förderrichtlinie

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Stabilisierung des Kleingartenwesens in der Stadt Staßfurt (Förderrichtlinie Kleingartenwesen).

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 Ca.

-

50.000 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

5.5.4.1.5318000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt