Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Ziel ist eine Unterstützung der Kleingartenvereine bei der Umsetzung des
Kleingartenentwicklungskonzeptes, welches 2008 durch den Stadtrat beschlossen
worden ist, zu sichern und durch einheitliche Kriterien umzusetzen. In erster
Linie gilt es beräumte zusammenhängende Flächen zu schaffen, welche dann an die
Stadt zurückgegeben werden können.
Aufgrund des Wegbrechens von
Vereinsmitgliedern sind die Vereine nicht mehr in der Lage, den Rückbau
eigenständig zu leisten. Mit dieser Unterstützung soll das Vereinsleben
stabilisiert (Senkung der Kosten für den einzelnen Pächter) und das
Kleingartenwesen wieder attraktiver werden.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Förderrichtlinie zur
Bereitstellung der eingenommenen Mittel aus der Leerstandspacht und aus der
Pachtzinserhöhung (ca. 50.000 €) für den Rückbau von Teilflächen in den
einzelnen Kleingartenanlagen nach Vorlage eines Projektes und
Entwicklungsplanes durch die Vereine. Dabei werden nur die Vereine unterstützt,
die Mitglied im Regionalverband der Kleingärtner e.V. sind und deren
Pachtfläche sich im Eigentum der Stadt Staßfurt befindet.
- Alternativen
Wird der Beschluss nicht gefasst, kann keine Förderung erfolgen. Die
Vereine sind allein nicht in der Lage, den notwendigen Rückbau zu finanzieren.
Die Stadt Staßfurt muss Teilflächen der Anlagen im unberäumten Zustand
(Pflanzungen, Lauben, Wege, Leitungen) zurücknehmen und hat entsprechenden
Mehraufwand zu leisten. Eine Folgeverwertung ist dadurch eingeschränkt. Eine
Einnahme bzw. weitere Vermarktung (Acker, Wohnbaufläche, A+E Fläche) ist dabei
nicht möglich bzw. nicht ohne erhöhte Kosten machbar. Naturschutzfachlich wären
die Flächen für uns verloren. Die Stadt muss dann die Verkehrssicherheit
(Bäume, Einzäunung) der Flächen gewährleisten sowie anfallende Kosten
(Finanzamt) tragen.
- finanzielle Auswirkungen
Mit Beschluss
156/2020 vom 25.06.2020 wurde durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt die
Erhöhung des Pachtzinses festgelegt. Diese Mittel und der vereinnahmte
Pachtzins aus den Leerstandsgärten sollen den Vereinen nach Vorlage der
entsprechenden Unterlagen für Rückbaumaßnahmen ausgereicht werden.
Je später zusammenhängende Flächen an die Stadt zurückgeben werden
können, desto kostenintensiver wird die Herstellung einer Folgenutzung für die
Stadt.
Mit Rückgabe der
Flächen vor der Beräumung müssten durch die Stadt Planungen inklusive
Eingriffs- und Ausgleichsbewertungen durchgeführt werden und entsprechende
Maßnahmen umgesetzt werden.
Anlagenverzeichnis:
- Förderrichtlinie
Kleingartenwesen
- Antrag
zur Förderrichtlinie
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Stabilisierung des
Kleingartenwesens in der Stadt Staßfurt (Förderrichtlinie Kleingartenwesen).
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
Ca. |
- |
50.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
5.5.4.1.5318000 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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