Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der
Ortsfeuerwehr Neundorf erreicht 2021 seine Restnutzungsdauer. Nach dem
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Staßfurt vom 12.04.2018 soll dieses durch ein
Löschgruppenfahrzeug LF 10 ersetzt werden.
Zunächst wurde die Beschaffung für das
Haushaltsjahr 2020 mit Fördermitteln geplant, jedoch ging am 14.05.2020 ein
Ablehnungsbescheid ein. Die Beschaffung des LF 10 ohne Fördermittel ist im
Haushaltsjahr 2020 nicht möglich.
Aufgrund von Veränderungen im Landeshaushalt können
im Haushaltsjahr 2021 nicht alle Fahrzeugtypen gefördert werden. Daher
beabsichtigt das Ministerium für Inneres und Sport diese im Haushaltsjahr 2022
zusätzlich zu fördern. Darunter fällt auch der Fahrzeugtyp LF 10.
Für die Umsetzung
der Beschaffung des LF 10 wurden bereits Fördermittel für das Haushaltsjahr
2022 beantragt. Damit der Fördermittelantrag von den betreffenden Stellen
bearbeitet werden kann, muss die Finanzierung im Haushalt 2022 durch einen
Beschluss des Stadtrates der Stadt Staßfurt bestätigt werden.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt
beschließt die Durchführung der Maßnahme „6016 – Löschgruppenfahrzeug LF 10 für
die Ortsfeuerwehr Neundorf“ im Jahr 2022 entsprechend den nachstehenden
finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 als sachlich und zeitlich
unabweisbare Maßnahme.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca.
415.000,00 EUR.
Dies
wirkt sich auf den Haushalt 2021 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige
Finanzplanung für 2022 wie folgt aus:
Mittelfristige Finanzplanung für 2022 -
Gesamtauszahlungen
415.000,00 EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2022 -
Gesamteinzahlungen
125.000,00 EUR
(Fördermittel)
Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von ca. 290.000,00 EUR
werden
durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese
Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
Auf
den Haushalt 2022 (Finanzplanung) wirkt es sich wie folgt aus:
Haushaltsjahr 2022
(Planjahr) -
Gesamtauszahlungen
415.000,00 EUR
Haushaltsjahr 2022
(Planjahr) -
Gesamteinzahlungen 125.000,00
EUR
(Fördermittel)
Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von ca. 290.000,00 EUR
werden durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese
Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Durchführung der Maßnahme „6016 –
Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Ortsfeuerwehr Neundorf“ im Jahr 2022
entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 als
sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme. Die Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 415.000,00 EUR.
1. Die
Maßnahme ist wie folgt in die mittelfristige Finanzplanung zum Haushalt 2021
verbindlich einzustellen:
Haushalt 2021 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige Finanzplanung
für 2022:
Mittelfristige Finanzplanung für 2022 -
Gesamtauszahlungen
415.000,00 EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2022 -
Gesamteinzahlungen
125.000,00 EUR
(Fördermittel)
Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von ca. 290.000,00 EUR
werden
durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese
Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
2. Die
Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2022 verbindlich einzustellen:
Haushalt 2022 (Finanzplanung):
Haushaltsjahr 2022
(Planjahr) -
Gesamtauszahlungen
415.000,00 EUR
Haushaltsjahr 2022
(Planjahr) -
Gesamteinzahlungen 125.000,00
EUR
(Fördermittel)
Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von ca. 290.000,00 EUR
werden durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese
Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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125.000 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
415.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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- 290.000 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
1.2.6.1.031-6016/7831000 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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