Betreff
Einziehung einer Teilfläche der Straße der Völkerfreundschaft in Staßfurt
Vorlage
0216/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

·         Ziel der Vorlage

Durch den Rückbau der anliegenden Wohnblöcke 40 bis 59 haben die genannten Straßenteile (ehemaliger Wohnhof 2) ihre Erschließungsfunktion und damit ihre Bedeutung für die Öffentlichkeit zunächst verloren. Die Verkehrssicherungspflichten sollen durch Rücknahme der Nutzungsrechte für die Öffentlichkeit auf ein Minimum beschränkt werden.

 

In Abhängigkeit möglicher Folgenutzungen der angrenzenden Flächen kann eine Neufestlegung öffentlicher Widmung erfolgen. Mögliche Folgenutzungen könnten eine zusammenhängende Aufforstung/Ortsrandbepflanzung oder Spiel- und Freizeitflächen zur Aufwertung des Wohngebietsumfeldes sein. Erste Varianten sollen im Rahmen der Projektbeteiligung am „Bundeswettbewerb Naturstadt“ erarbeitet werden.  

 

·         Lösung

Förmliche Einziehung nach § 8 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt.

 

·         Alternativen

Wird der Einziehung nicht zugestimmt, bleiben die Nutzungsrechte auf Grundlage bisheriger Widmung bestehen. Die Stadt ist vollumfänglich verkehrssicherungspflichtig.

 

·         finanzielle Auswirkungen

Mit Rechtskraft der Einziehung erlöschen die Baulast und die Verkehrssicherungspflicht der Stadt für diese Teilfläche. Damit reduzieren sich Kosten für deren Unterhaltung.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt auf Grundlage § 8 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) die öffentliche Widmung für nachstehend aufgeführte Straßenteile einzuziehen:

 

Straße der Völkerfreundschaft, ehemals Nr. 40 bis 55

(Straßenbestandsverzeichnis Nr. 179, 5. Abschnitt - Hof 2)

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Absicht der Einziehung öffentlich bekanntzumachen und beim Salzlandkreis als Aufsichtsbehörde zu beantragen.

 

Festsetzungen:

1.   Die vorgenannten Straßenteile verlieren die Eigenschaften einer öffentlichen Straße.

2.   Mit der Einziehung erlischt die Baulastnach § 6 Straßengesetz LSA. Damit entfallen Verkehrssicherungspflicht, Gemeingebrauch und Sondernutzungen.

3.   Der Abschnitt wird aus dem Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Staßfurt gelöscht.

 

Die Anlage stellt die Lage der einzuziehenden Flächen dar und ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

Finanzplan - Kostenstelle:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - sächliche Aufwand

     

 

 

 

            - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt