Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Besetzung der Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Löderburg
mit Wirkung vom 18.09.2020.
- Lösung
Kamerad Frank Müller wurde entsprechend § 15 Abs.2 und 3 BrSchG-LSA, in
Verbindung mit §§ 11 Abs.1c, 7 und 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Staßfurt in einer Mitgliederversammlung am 24.07.2020 durch die
Mitglieder der Ortsfeuerwehr Löderburg mehrheitlich für die Besetzung der
Funktion des Ortswehrleiters vorgeschlagen.
Er verfügt über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen zur
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters liegt vor.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine, bisher wurde
die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 18.09.2020
die Berufung des Kameraden Frank Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis für die
Dauer von 6 Jahren in die Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr
Löderburg.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.