Betreff
Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Löderburg mit Wirkung vom 18.09.2020
Vorlage
0221/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Besetzung der Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Löderburg mit Wirkung vom 18.09.2020.

 

  • Lösung

Kamerad Frank Müller wurde entsprechend § 15 Abs.2 und 3 BrSchG-LSA, in Verbindung mit §§ 11 Abs.1c, 7 und 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt in einer Mitgliederversammlung am 24.07.2020 durch die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Löderburg mehrheitlich für die Besetzung der Funktion des Ortswehrleiters vorgeschlagen.

Er verfügt über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters liegt vor.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine, bisher wurde die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 18.09.2020 die Berufung des Kameraden Frank Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren in die Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Löderburg.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.